Übersicht der Gremien und Studentischen Beteiligung an der Universität

Diese Seite soll eine Übersicht über alle Gremien, Kommissionen, Taskforces und ähnliches geben, in den Studierende sich für anderen und die TU Chemnitz einsetzen. Diese Liste betrachtet nur die Gremien die an der TU Chemnitz wirken. Darüber hinaus gibt es noch viele Gremien die außerhalb wirken wie Landes- und Bundesgremien.

Fakultätsebene

Die folgenden Gremien gibt es pro Fakultät mindestens einmal. Ein Sonderfall bildet hierbei das Lehramt, dass in einer Zentralen Einrichtung organisiert ist. Dennoch sind die Strukturen vergleichbar aber mit einem anderen Namen versehen. Teilweise gibt es noch Fakultätsspezifische Sonderfälle, die wegen der Übersichtlichkeit wegen ausgespart wurde. Zudem gibt es in der Philosophischen Fakultät und in der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften noch Fachgruppen.

Gewählte Gremien

Fachschaftsrat

Anzahl der stud. Mitglieder: bis zu 15

Wahl in das Gremium: Die Wahl organsiert der studentische Wahlausschuss (Info - Verlinkung nache unten). Die Wahlen finden meist im November statt. Alle aktuellen Informationen findet ihr unter stura.cc/wahlen. Dort kann auch die aktuelle Besetzungen nachgeschlagen werden. In welche Fachschaft du gehörst, hängt von deinem Studienfach ab.

Beginn der Amtszeit: Der Beginn ist am 01.04. des folgenden Jahres und man ist für 1 Jahr gewählt.

Verlinkung: Aktuell gibt es 10 Fachschaftsräte (FSR):

Aufgaben: Der Fachschaftsrat (FSR) ist deine studentische Vertretung auf Fachebene. Zu den Aufgaben zählen:

  • Beratungzeiten
  • Informationsveranstaltungen
  • Vermittlung zwischen Studenten und Dozenten
  • Durchführung von Befragungen (zur Evaluation und Qualitätssicherung der Lehre)
  • Organisation der O-Phase
  • Organisation von Veranstaltungen (z.B. Sommerfest der Fachschaften, Fachschaftspartys)
  • Aufgaben nach §6 Grundordnung der Studentenschaft & §25 SächsHSG
Institutsrat

Anzahl der stud. Mitglieder: 1 - 2 Studierende

Wahl in das Gremium: Den Institutsrat gibt es nur in der Fakultät für Human und Sozialwissenschaften und der Philosophischen Fakultät. Die Wahlen finden in der Philosophischen Fakultät bei den Hochschulwahlen statt. In der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften werden die Mitglieder durch den FSR HSW gewählt.

Beginn der Amtszeit: Der Beginn ist in der Regel am 01.04. des folgenden Jahres und man ist für 1 Jahr gewählt.

Verlinkung: Philosophische Fakultät:

Human- und Sozialwissenschaften:

Aufgaben:

  1. Beschlüsse über die Planung und die Durchführung des Lehrangebotes des Institutes auf Vorschlag der Mitglieder,
  2. Beschlüsse über die Organisation von Forschungsprojekten auf Vorschlag der Mitglieder,
  3. Beschlüsse über die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Technischen Universität Chemnitz auf Vorschlag der Mitglieder,
  4. Empfehlungen zu Lehr- und Forschungsberichten,
  5. Stellungnahmen zu Vorschlägen zur Änderung dieser Institutsordnung und zum Erlass von Benutzungsordnungen für Einrichtungen des Institutes
Fakultätsrat

Anzahl der stud. Mitglieder: 2 -3

Wahl in das Gremium: Die Wahlen finden jährlichen im Rahmen der Hochschulwahlen statt.

Beginn der Amtszeit: Der Beginn ist am 01.04. des folgenden Jahres und man ist für 1 Jahr gewählt.

Verlinkung:

Aufgaben: Der erweiterte Vorstand des Zentrums für Lehrerbildung ist vergleichbar mit dem Fakultätrat. Zu den Aufgaben des Fakultätsrat insbesondere:

  1. den Erlass der Studien- und Prüfungsordnungen unter Beachtung der Rahmenordnungen,
  2. den Erlass der Promotions- und der Habilitationsordnung unter Beachtung der Rahmenordnungen,
  3. Vorschläge für die Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen,
  4. die Koordinierung der Forschungsvorhaben,
  5. Vorschläge für Zielvereinbarungen der Fakultät mit dem Rektorat,
  6. Stellungnahmen der Fakultät zu Zielvereinbarungen der Hochschule mit dem Staatsministerium,
  7. die Sicherung ihres Lehrangebotes und die Planung des Studienangebotes nach der Entwicklungsplanung der Fakultät,
  8. Evaluierungsverfahren nach § 9 SächsHSG,
  9. Vorschläge für die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplanungen der Fakultät,
  10. die Mitwirkung am Entwurf des Wirtschaftsplanes der Hochschule,
  11. die Stellungnahme zur Verwendung der der Fakultät zugewiesenen Stellen und Mittel,
  12. die Durchführung der Studienfachberatung,
  13. die Besetzung der Berufungskommissionen und Vorschläge für die Funktionsbeschreibung von Hochschullehrerstellen.
Gleichstellungsbeauftragte_r

Anzahl der stud. Mitglieder: DIe Gleichstellungsbeauftragte und die Stellvertreter_innen können durch Studierende besetzt werden, an der TUC werden sie meist durch andere Angehöhrige andere Statusgruppen besetzt.

Wahl in das Gremium: Die Wahlen finden im Rahmen der Hochschulwahlen statt. Wenn das Amt durch ein_e Student_in besetzt wird jedes Jahr sonst alle 5 Jahre.

Beginn der Amtszeit: Beginn der Amtszeit ist zum 01.04. des nächsten Jahres.

Verlinkung: Übersicht aller Gleichstellungsbeauftragte_r

Aufgaben: Die Aufgaben umfassen unter anderem: - Gleichstellung von Frauen und Männern, - die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Pflege mit der Berufstätigkeit - sowie die Herstellung von Chancengerechtigkeit für die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule hin

Berufungen

Studienkommission

Anzahl der stud. Mitglieder: Untersschiedlich in der Regel 3-6. Die Studienkommission(StuKo) muss paaritätisch aus Studierenden und selbststänid Lehrenden bestehen

Bestellung in das Gremium: Durch den Fakultätsrat nach dem Benehmen des entsprechenden FSR.

Amtszeit: unterschiedlich, fragt bei eurem FSR nach. Die Amtszeit sind in der Regel 1 Jahr.

Verlinkung: Aufgaben sind definiert im SächsHSG §96

Aufgaben: Für jeden Studiengang des Universität ist eine Studienkommission zuständig. Sie erstellt und beschließt Studiendokumente und bestimmt somit das Wesen eines Studiengangs. Sie spielt eine wichtige Rolle beim Qualitätsmanagement (z.B: Auswertung der TUCpanel-Ergebnisse) und bei der Akkreditierung eines Studiengangs. Da sie paritätisch besetzt ist (Studierende also in selber zahl wie Lehrende vertreten sind), ist sie ein wichtiges Organ der studentischen Mitwirkung bei der Gestaltung der Lehre.

Prüfungsausschuss

Anzahl der stud. Mitglieder: 1-2 studentische Mitglieder, näheres regelt die jeweilige Prüfungsordnung.

Bestellung in das Gremium: Durch den Fakultät

Beginn der Amtszeit: unterschiedlich, fragt bei eurem FSR nach. Die Amtszeit sind in der Regel 1 Jahr.

Verlinkung: Aufgaben sind definiert im SächsHSG §35

Aufgaben: Die Aufgaben des Prüfungsausschuss teilen sich auf in

  1. Die Bestellung von Prüfer-innen nach dem SächsHSG §§35,36
  2. Kontrolle des ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfungen (Prüfungsausschussmitglieder dürfen auch dem Prüfungsgesehenen beiwohnen, wenn sie selbst nicht von der Prüfungsleistung betroffen sind)
  3. Entscheidungen über u. a. Nachteilsausgleiche, Wiedersprüche und Anerkennung von Leistungen
Berufungskommissionen

Anzahl der stud. Mitglieder: meist 1

Bestellung in das Gremium: Berufung durch den Fakultätsrat

Amtszeit: Für die Zeit der Berufung

Verlinkung:

Aufgaben: Die Berufungskommission hat eine zentrale Rolle bei der Berufung von Professor_innen und bestimmt somit in wesentlichem Maße die Zukunft der Universität. Hierfür evaluiert sie Bewerbungen auf ausgeschriebene Professuren, führt eine Lehrprobe durch, holt Gutachten ein und wertet diese aus. Sie erstellt einen Berufungsvorschlag und legt diesen dem/der Rektor_in vor.

Evaluationskommission

Anzahl der stud. Mitglieder: 1

Bestellung in das Gremium: Berufung wird durch den Fakultätsrat auf Vorschlag eines Mitgliedes der gleichen Statusgruppe.

Verlinkung: Ordnung

Aufgaben: Die Evalutationskommission beschäftigt sich wenig überraschend mit der Evaluation einer Juniorprofessur im Tenure-Track-Verfahren. Sie bewertet die Leistungen des/der Juniorprofessor_in, wertet extrene Gutachten aus und trifft eine Entscheidung über eine mögliche Empfehlung, die dem Tenure-Board vorgelegt wird.

Stipendienvergabe Kommission

Anzahl der stud. Mitglieder: meist 1

Bestellung in das Gremium: Berufen wird die gesamte Kommission durch den entsprechenden Fakultätrat

Amtszeit: Immer für ein Jahr meist über den Zeitraum der Vergabe

Verlinkung: Übersichtsseite

Aufgaben: Die Aufagabe der Kommission ist es eine Auswahl aus den der Stipendienbewerber zu treffen und ein Vorschlag für das Rektorat vorzubereiten.

Universitätsebene

Wenn Ihr Interesse an einem der Gremien habt, meldet euch gerne bei der jeweiligen verantwortlichen Person oder schreibt eine Mail an das Referat Hochschulpolitk, wir helfen gerne weiter und beraten auch zum Arbeitsaufwand.

Gewählte Gremien

Student_innenrat

Anzahl der stud. Mitglieder: Der Student_innenrat (StuRa) umfasst bis zu 32 gewählte Mitglieder und die selbstgewählten Referent_innen als beratende Mitglieder.

Wahl in das Gremium: Die Wahl findet mittelbar durch den neugewählten Fachschaftsrat statt. Jeder Fachschaft hat grundsätzlich 2 Grundmandate und die anderen 12 Plätze werden durch das d´’Horner Schema verteilt.

Amtszeit: Die Amtszeit beginnt am 01.04. und ist auf ein Jahr begrenzt. Die Referent_innen werden im StuRa meist im September gewählt und sind im Amt ab dem 01.10.23. Auch hier ist die Amtszeit auf 1 Jahr begrenzt.

Verlinkung:

Aufgaben: In erster Line ist der StuRa die Interessenvertretung für alle Studierende der TU Chemnitz. Die zentralen Aufgaben finden sich im SächsHSG §25(3):

  1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studentinnen und Studenten und die diesbezügliche Meinungsbildung,
  2. Mitwirkung an Evaluierungs- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Absatz 2 und 3,
  3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studentinnen und Studenten,
  4. Unterstützung der Studentinnen und Studenten im Studium,
  5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule,
  6. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,
  7. Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und des zivilgesellschaftlichen Engagements der Studentinnen und Studenten auf der Grundlage der Bürger- und Menschenrechte sowie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Da mit diesen Aufgaben sehr viel Aufgaben anfallen, gibt es im StuRa mehrere Referate um sich die Aufgaben aufzuteilen.

Senat

Anzahl der stud. Mitglieder: 3

Wahl: Die Wahl findet im Rahmen der Hochschule

Amtszeit: DIe Amtszeit beträgt eine 1 Jahr und startet ab dem 01.04.

Verlinkung:

Aufgaben: Der Senat ist das höchste Entscheidungsgremium der Universität. Hier werden Grundsatzentscheidungen getroffen, wie:

  • die Beschlussfassung über Ordnungen der Hochschule
  • die Wahl und Abwahl der Prorektoren,
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Angelegenheiten der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses,
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Angelegenheiten der Lehre, Forschung oder Kunst, soweit diese nicht nur eine Fakultät betreffen,
  • die Aufstellung von Grundsätzen für die Evaluation der Lehre,
  • die Wahl und Bestellung von Beauftragten der Hochschule
  • die Formulierung von Grundsätzen der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes,
Erweiterter Senat

Anzahl der stud. Mitglieder:
3 Senator_innen und 7 zusätzlich gewählte erweiterte Senator_innen

Wahl: Die Wahl findet im Rahmen der Hochschule

Amtszeit: DIe Amtszeit beträgt eine 1 Jahr und startet ab dem 01.04.

Verlinkung:

Aufgaben: Der erweiterte Senat ist zuständig für:

  • Wahl des Rektors
  • Abwahl des Rektors
  • Änderung der Grundordnung

Berufungen vom StuRa

Der StuRa bestellt zum 1.10 jeden Jahres neue Referent_innen zur erfülllen der Vielfältigen aufgaben dazu schaut bitte auf der Seite der Referate oder bei den Ausschreibungen vorbei.

studentischer Wahlausschuss

Anzahl der stud. Mitglieder: Der studentische Wahlausschuss setzt sich aus 7 Menschen zusammen:

  1. Ein_e Vorsitzende_r
  2. Ein_e Stellvertreter_innen
  3. Fünf weiteren Wahlausschussmitgliedern

Bestellung in das Gremium: Berufung erfolgt durch den StuRa

Amtszeit: Die Amtszeit ist 1 Jahr ab dem 01.08.

Verlinkung:

Aufgaben: Der studentische Wahlausschuss ist beauftragt mit der ordnungsgemäßen Durchführung von stud. Wahlen: FSR und StuRa. Hierfür ist der Wahlausschuss auch auf die Hilfe von Wahlhelfer_innen. Darüber hinaus berät er den Stura für evtl. Wahlrechtsreformen.

Antidiskrimierungskommsission

Anzahl der stud. Mitglieder: 3-4

Berufung in das Gremium: Werden vom Stura bestellt.

Amtszeit: Die Amtszeit beträgt 1 Jahr ab dem 1.10.

Verlinkung:

Aufgaben:

  • Sammlung, Bearbeitung und anonyme Katalogisierung von Diskriminierungsvorfällen
  • anonymisierte Berichterstattung über häufige Fälle im StuRa
Verwaltungsrat Studentenwerk

Anzahl der stud. Mitglieder: Im Verwaltungsrat des Studentenwerks Chemnitz Zwickau gibt es 2 Plätze für Studierende von der TUC. Zusätzlich gibt es jeweils ein persönlichen Vertreter

Wahl in das Gremium: Die Bestellung erfolgt durch den StuRa

Amtszeit: Die Amtzeit beträgt hier 2 Jahre und beginnt am 01.01.

Verlinkung:

Aufgaben: Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind:

  1. Bestellung des Wirtschaftsprüfers,
  2. Stellungnahme zur Einstellung von Abteilungsleitern und des Justitiars,
  3. Erlass von Durchführungsbestimmungen zur Beitragsordnung sowie Zustimmung zur Verwendung von Beitragsmitteln, soweit die Beitragsordnung entsprechend Maßgaben enthält,
  4. Der Verwaltungsrat kann sich durch seinen Vorsitzenden bzw. durch Beschluss oder im Sitzungsprotokoll festzuhaltendes Einvernehmen jederzeit über die Geschäftsführung unterrichten und Auskünfte des Geschäftsführers anfordern. Die stimmberechtigten und beratenden Mitglieder des Verwaltungsrates können jederzeit Anfragen an den Geschäftsführer richten, die in angemessener Zeit zu beantworten sind.
  5. Verhandlungen über den Dienstvertrag des Geschäftsführers nach § 120 Abs. 5 SächsHSG führt ein Kanzler einer dem Studentenwerk zugeordneten Hochschule im Auftrag des Verwaltungsrates. Der Beschluss über die Beauftragung bedarf der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.

Berufungen vom Senat

Wahlausschuss

Anzahl der stud. Mitglieder: 2

Bestellung in das Gremium: Berufung erfolgt durch den Senat auf Vorschlag eines Mitgliedes der gleichen Statusgruppe.

Amtszeit: Die Amtszeit ist 1 Jahr ab dem 01.08.

Verlinkung: Übersichtseite

Aufgaben: Das Wahlamt ist zuständig für die Durchführungen aller Hochschulwahlen zuständig. Insbesondere Wahlen für die Fakultätsräte, Senat und erw. Senat darüber hinaus ist der Wahlausschuss bei Wahlen des Rektorates u.ä. vertreten.

Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (KFF)

Anzahl der stud. Mitglieder: 3

Bestellung in das Gremium: Die studentischen Mitglieder werden durch die studentischen Senator_innen vorgeschlagen und durch den Senat bestellt.

Amtszeit: Die Amtszeit beträgt 1 Jahr und startet am 01.04.

Verlinkung: Übersicht der KFF

Aufgaben: Vorbereitung der Entscheidungen des Senates gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, 9 und 10 SächsHSG:

  1. die Stellungnahmen zu allen wissenschaftlichen und künstlerischen Angelegenheiten, die nicht nur eine Fakultät betreffen,
  2. Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Angelegenheiten der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses,
  3. Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Angelegenheiten der Lehre, Forschung oder Kunst, soweit diese nicht nur eine Fakultät betreffen.

Weiterhin wurden der KFF die Begutachtung von Anträgen gemäß der Sächsischen Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO) (im Sinne einer Rektoratskommission) sowie (voraussichtlich übergangsweise) die Aufgaben einer Kommission für die Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF) übertragen.

Kommission für Lehre und Studium (KLS)

Anzahl der stud. Mitglieder: 5

Bestellung in das Gremium: Berufung erfolgt durch den Senat auf Vorschlag eines Mitgliedes der gleichen Statusgruppe.

Amtszeit: Die Amtszeit beträgt 1 Jahr und startet am 01.04.

Verlinkung: Übersicht der KLS

Aufgaben:

Warten auf Antwort aus dem Referat

Tenure-Board

Anzahl der stud. Mitglieder: 3

Bestellung in das Gremium: Berufung erfolgt durch den Senat auf Vorschlag eines Mitgliedes der gleichen Statusgruppe.

Amtszeit: Die Amtszeit beträgt 1 Jahr und startet am 01.04.

Verlinkung:

Aufgaben: Das Tenure-Board entscheidet über Überführungen von Tenure-Track-Juniorprofessuren in dauerhafte und gegebenenfalls höherwertige Professuren und ist somit ein wichtiges Organ der Förderunng wissenschaftlichen Nachwuchses. Es wertet hierfür die Empfehlung der Evaluationskommission und extrene Gutachten aus und fertigt einen Bericht an.

Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Anzahl der stud. Mitglieder: 1

Bestellung in das Gremium: Berufung erfolgt durch den Senat auf Vorschlag eines Mitgliedes der gleichen Statusgruppe.

Amtszeit: Die Amtszeit beträgt 1 Jahr und startet am 01.04.

Verlinkung: Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Aufgaben: Gute wissenschaftliche Praxis ist Voraussetzung für eine leistungsfähige, im internationalen Wettbewerb anerkannte wissenschaftliche Einrichtung und deren Arbeit. Zur Sicherung einer guten wissenschaftlichen Praxis hat die TU Chemnitz Grundsätze und Verfahrensregeln festgelegt, die sich an der Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz vom 14. Mai 2013 sowie an den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Kodex) der Deutschen Forschungsgemeinschaft vom 3. Juli 2019 orientieren. Ziele dieser Ordnung sind die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und die Prävention wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis obliegt die Feststellung von Fehlverhaltens gegen diese Ordnung, dabei obliegt ihr die Führung des förmlichen ermittlungs Verfahrens. Sollte ein Vestoß festgestellt werden, ist sie bei minder schweren Vergehen berechtigt selbst eine Rüge auszusprechen. Bei schwereren Verstößen empfiehlt sie dem Rektorat entsprechende Maßnamen als Reaktion.

Siegelvergabekommission

Anzahl der stud. Mitglieder: 4 + 4 Ersatzvertreter_innen

Bestellung in das Gremium: Die studentischen Mitglieder werden durch den Senat auf Vorschlag des Student_innenrates bestellt.

Amtszeit: Die Amtszeit beträgt 1 Jahr und startet am 01.04.

Verlinkung: Übersicht der Siegelvergabekommission

Aufgaben: Mit der Systemakkreditierung verfügt die TU Chemnitz über „das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen.“ Das dafür erforderliche Gremium, welches den hochschulinternen Akkreditierungsrat bildet und die Entscheidung für die Akkreditierung auf Basis des externen Gutachtens verantwortet, ist die Siegelvergabekommssion. Die Aufgaben sind:

1. Auswahl und Bestellung der externen Gutachter auf Vorschlag der Fakultäten oder Zentralen Einrichtungen 2. Entscheidung über die Interne Akkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge mit Festlegung von Auflagen und Empfehlungen 3. Auflagenkontrolle 4. Weiterentwicklung TUCpanel als zentrales Monitoringinstrument

Kommission des Zentrum für Sport und Gesundheitsförderung

Anzahl der stud. Mitglieder: 3

Bestellung in das Gremium: Die studentischen Mitglieder werden durch den Senat auf Vorschlag der stud. Senator_innen bestellt.

Amtszeit: Die Amtszeit beträgt 1 Jahr

Verlinkung:

Aufgaben: Das Gremium hat erfüllt folgende Aufgaben des Zentrum für Sport und Gesundheit: Zum einen berät sie über die Grundsätze der Sportkurse und Dienstleistungsangebote. Des Weiteren erarbeitet sie Empfehlungen zur Etatplanung des ZfSG und zur Ordnung sowie Benutzungsordnung des ZfSG. Schließlich bietet die Kommission auch Unterstützung bei der Personal- und Raumplanung des ZfSG an.

Berufungen vom Rektorat

Ethikkommission der Uni

Anzahl der stud. Mitglieder: 2

Bestellung in das Gremium: Die studentischen Mitglieder werden durch den Rektor auf Vorschlag des Student_innenrates bestellt.

Amtszeit: Die Amtszeit beträgt 1 Jahr und startet am 01.04.

Verlinkung: Übersicht der Ethikkommission

Aufgaben: Die Ethikkommission berät Personen, die an der TU Chemnitz eigenständig wissenschaftlich tätig sind, bezüglich ethischer Aspekte bei Forschungsvorhaben am Menschen und nimmt zu entsprechenden Anträgen im Namen der TU Chemnitz Stellung.  Ihre Aufgabe ist die Prüfung und Beurteilung der ethischen Zulässigkeit von Forschungsvorhaben, die Untersuchungen am Menschen oder an vom Menschen erhobenen Proben oder Daten beinhalten. Ein positives Votum der Ethikkommission muss vor Beginn der Durchführung eines Forschungsvorhabens vorliegen.

URZ Beirat

Anzahl der stud. Mitglieder: 1

Bestellung in das Gremium: Die studentischen Mitglieder werden durch den Rektor auf Vorschlag des Student_innenrates bestellt.

Amtszeit: Die Amtszeit beträgt 1 Jahr.

Verlinkung:

Aufgaben: Der Nutzerbeirat dient in erster Linie als Kommunikationsgremium zwischen URZ und Nutzer_innen, mit dem Ziel der Koordinierung und Kontrolle der IT-Gesamtplanung an der TU Chemnitz. Es sammelt und übermittelt Wünsche und Anforderungen der Nutzer_innen an den Direktor des URZ und unterstützt bei der Umsetzung bzw. Optimierung geforderter Maßnahmen durch Erfassung und Weiterleitung von Feedback über implementierte Neuerungen and entsprechende Stellen des URZs. Die studentische Vertretung vertritt vornehmlich dabei Interessen und Forderungen der Studierendenschaft.

Bibliothekskommission

Anzahl der stud. Mitglieder: 3

Bestellung in das Gremium: Die studentischen Mitglieder werden durch den Rektor auf Vorschlag der stud. Senator_innen bestellt.

Amtszeit: Die Amtszeit beträgt 1 Jahr

Verlinkung:

Aufgaben: Die Bibliothekskommission berät die Universitätsbibliothek zu Grundsätze der Bestandspflege, Literaturbeschaffung sowie bei Fragen der Personal- und Raumplanung. Weiterhin erarbeitet Sie Empfehlungen zur Bibliotheksordnung und zur Planung des Literaturetats, insbesondere bei der Aufteilung des Literaturetats auf die Fächer.

Erweiterter Vorstand des Zentrum für Wissens- und Technologietransfer

Anzahl der stud. Mitglieder: 2

Bestellung in das Gremium: Die studentischen Mitglieder werden durch den Rektor auf Vorschlag des Student_innenrates bestellt.

Amtszeit: Die Amtszeit beträgt 1 Jahr und startet am 01.04.

Verlinkung:

Aufgaben: In den letzten Jahren hat die Bedeutung von Transferprozessen für die Sichtbarkeit der Universität in der Region und den Aufbau wertvoller Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zugenommen. Um erfolgreiche Transferstrategien zu unterstützen, wurde die Akademie für Wissenstransfer an der TU Chemnitz zu einem Zentrum für Wissens- und Technologietransfer ausgebaut. Ziel des Zentrums ist es, die Transferangebote der Universität zu erfassen, zu bündeln und weiterzuentwickeln sowie die Verwertungsmöglichkeiten nach innen und außen zu erweitern. Die Aufagben des erweiterten Vorstandes sind unter anderem:

  1. Vorschläge für Zielvereinbarungen des ZWT mit dem Rektorat,
  2. Diskussion der strategischen Ausrichtung des ZWT und Vorschläge für die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen des ZWT,
  3. Stellungnahme zur Verwendung der dem ZWT zugewiesenen Stellen und Mittel,
  4. Beschlussfassung über die Angliederung von Projekten an das ZWT,
  5. Beschlussfassung über die Verleihung von Zweitmitgliedschaften am ZWT gemäß § 3 Abs. 2 und
  6. Vorschläge für die Vergabe von Transferpreisen der TUC
Beirat des Zentrum für Fremdsparachen

Anzahl der stud. Mitglieder: 4 davon ein_e innationale Student_in

Bestellung in das Gremium: Die studentischen Mitglieder werden durch den Rektor auf Vorschlag des Student_innenrates bestellt.

Amtszeit: Die Amtszeit beträgt 1 Jahr mit Beginn am 01.02.

Verlinkung:

Aufgaben: Dem ZFS obliegt die Erbringung von Dienstleistungen in Lehre und Forschung in der Fremdsprachenvermittlung innerhalb der Technischen Universität Chemnitz. Es ist in diesem Rahmen zuständig für den fremdsprachlichen Anteil der Vermittlung studien- und berufsbezogener interkultureller Qualifikationen in der Universität, insbesondere für die Sprachausbildung. er Beirat berät den wissenschaftlichen Leiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben, sowie in Angelegenheiten der fach- und allgemeinsprachlichen Ausbildung entsprechend der Aufgabenstellung. Dem Beirat sind die Lehrangebote in den einzelnen Sprachen zur Feststellung ihrer Vollständigkeit vorzulegen.

Rektoratskommission Internationalisierung

Anzahl der stud. Mitglieder: 1

Bestellung in das Gremium: Die studentischen Mitglieder werden durch den Rektor auf Vorschlag des Student_innenrates bestellt.

Amtszeit: Die Amtszeit beträgt 1 Jahr

Verlinkung:

Aufgaben: Das internationale Universtitätszentrum unterstützt durch Beratung und bei der Vorbereitung sowohl Studierende der TUC, die ins Ausland wollen, als auch internationale Studierende, die an der TUC (zeitweise) studieren möchten. Zudem unterstützen Sie internationale Kooperationsprojekte in Lehre, Studium und Forschung und die Konzeption, Umsetzung und Durchführung von Programmen für internationale Studierende. Die Rektoratskommission Internationalisierung ist unter anderem zuständig für die Koordinierung der Zusammenarbeit des IUZ mit den Fakultäten, den Zentralen Einrichtungen, der Zentralen Universitätsverwaltung und der Student_innenschaft im Bezug auf die Aufgaben des IUZ. Sie nimmt diesbezüglich insbesondere die Interessen der Fakultäten in Bezug wahr und ist für die Gewinnung von Mitgliedern der Universität für die Auslandsarbeit und die Arbeit des IUZ zuständig.

Stipendienkommission

Anzahl der stud. Mitglieder: 1

Bestellung in das Gremium: Die studentischen Mitglieder werden durch den Rektor auf Vorschlag debestellt.

Amtszeit: Die Amtszeit beträgt 1 Jahr

Verlinkung:

Aufgaben: Die Stipendienkommision entscheidet über die Vergabe von Stipendien an internationale und deutsche Student_innen, “soweit die Entscheidung nicht dem Zuwendungsgeber obliegt”. Sie ist außerdem für die Vergabe von Austauschplätzen an Partneruniversitäten im Rahmen von Kooperationsabkommen an der TUC.

Beirat des Zentrum für Lehrerbildung

Anzahl der stud. Mitglieder: 2

Bestellung in das Gremium: Die studentischen Mitglieder werden durch den Rektor auf Vorschlag des Student_innenrates bestellt.

Amtszeit: Die Amtszeit beträgt 1 Jahr

Verlinkung:

Aufgaben: Der Beirat der ZLB hat mehrere wichtige Aufgaben, darunter die Abgabe von Stellungnahmen zu Vorschlägen für die Struktur- und Entwicklungspläne. Außerdem prüft und berät der Beirat den jährlichen Tätigkeitsbericht des Vorstands, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Schließlich unterstützt der Beirat die Koordinierung der ZLB mit den Fakultäten und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der TU Chemnitz, um die Zugänglichkeit und Effektivität ihrer Dienstleistungen zu gewährleisten.

Latest news

  • Ausschreibung Verwaltungsrat des Studentenwerks Legislatur 2024/2025

    Posted in Announcements, Gremien on Jan 18, 2024

    Öffentliche Ausschreibung Verwaltungsrat des Studentenwerks

    Es sind vier Plätze im Verwaltungsrat des Studentenwerks bis zur Besetzung ausgeschrieben. Die Legislaturperiode beträgt ab der Wahl im StuRa-Plenum knapp zwei Jahre, also vom 06.02.2024 bis zum 31.12.2025.

    Ausgeschrieben sind:

    • zwei Vertreter_innen
    • zwei persönliche Vertreter_innen

    Aufgabenbeschreibung

    Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau mit ca. 160 Mitarbeiter_innen als Anstalt öffentlichen Rechts ist ein Unternehmen mit sozialem Auftrag und betreut ca. 12.000 Studierende von derzeit zwei Hochschulen in Chemnitz und Zwickau. Die Kern...