Informationen zum Deutschlandsemesterticket

Kontakt bei Problemen

Anträge und Fragen per E-Mail immer senden an: ticket@stura.tu-chemnitz.de

In aller Kürze: Geltungsbereich, Anträge

Geltungsbereich

Das Deutschlandsemesterticket gilt deutschlandweit im öffentlichen Personennahverkehr (Zug, Bus, Straßenbahn, S-Bahn, U-Bahn).

Das Ticket gilt ferner auf ausgewählten Strecken des Fernverkehrs (IC, ICE) sowie auf ausgewählten Strecken im Ausland.

Das Ticket gilt auf ausgewählten Sonderverkehrsmitteln (z. B. Schmalspurbahnen). In Sachsen sind dies:

Details gibt es unter der Frage "Wo darf ich mit dem Deutschlandsemesterticket fahren?"

Antrag auf Befreiung/Erstattung

Antrag auf Befreiung/Erstattung des Ticketbeitrages

Anträge sind postalisch oder per E-Mail an ticket@stura.tu-chemnitz.de einzureichen.

Weitere Hinweise zum Vorgehen gibt es unter der Frage "Wie kann ich eine Befreiung oder Erstattung vom Ticket erhalten?"

Was ist das Deutschlandsemesterticket?

Das Deutschlandsemesterticket ist ein vergünstigtes Verkehrsticket für alle Student_innen der TU Chemnitz. Es ist deutschlandweit im öffentlichen Personennahverkehr gültig. Der Beitrag wird bei Immatrikulation oder Rückmeldung entrichtet. Da das Ticket auf dem Solidarprinzip basiert, kann für einen Preis, der rechnerisch unter dem Preis für das Monatsticket in Chemnitz liegt, ein attraktives Angebot für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Deutschland geschaffen werden.

Was ist ein gültiger Fahrausweis für das Deutschlandsemesterticket?

Als Fahrausweis für das Deutschlandsemesterticket gilt ausschließlich das digitale Ticket, welches unter dem Link https://stura.cc/meinticket bezogen werden kann. Zur Prüfung muss ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) mitgeführt werden. Die TUC-Card mit dem Aufdruck V STIK ist kein gültiges Ticket mehr.

Wie kann ich mein Ticket anzeigen lassen?
  • Logge dich unter https://stura.cc/meinticket mit deinem Uni-Login ein und bestätige die Datenübermittlung
  • Klick auf "Deutschlandsemesterticket"
  • Hier wird dir dein Ticket angezeigt
Was passiert, wenn ich während einer Ticketkontrolle kein Internet habe?

Bitte lade das Ticket vorher in eine Wallet-App, um auch ohne Internet eine Prüfung durch das Kontrollpersonal zu ermöglichen. Ein Screenshot des Tickets ist nicht ausreichend!

Kann ich mein Ticket auch in der Google oder Apple Wallet hinterlegen?

Ja, das ist möglich. Gehe dazu bitte wie folgt vor:

  • Logge dich auf der Buchungsseite mit deinem Uni-Login ein und bestätige die Datenübermittlung
  • Klick auf "Deutschlandsemesterticket"
  • Wähle "Hinzufügen zu Google Wallet"/"Hinzufügen zu Apple Wallet".
Kann ich mein Ticket auch in einer anderen Wallet-App hinterlegen?

Ja, das ist unter Android möglich. Gehe dazu bitte wie folgt vor:

  • Logge dich auf der Buchungsseite mit deinem Uni-Login ein und bestätige die Datenübermittlung
  • Wähle "In Stocard Wallet speichern"
  • Importiere die Datei ticket.pkpass in die gewünschte Wallet-App.
Reicht es, das Ticket ausdruckt dabei zu haben?

Nein, da es sich bei dem Deutschlandsemesterticket um ein digitales Ticket handelt, ist die Vorlage in gedruckter Form nicht zulässig.

Wo darf ich mit dem Deutschlandsemesterticket fahren?

Das Deutschlandsemesterticket gilt deutschlandweit im öffentlichen Personennahverkehr der 2. Klasse, d. h. in Straßenbahnen, Bussen, Zügen, S-Bahnen und U-Bahnen.

Das Deutschlandticket gilt nicht im Fernverkehr (IC, EC, ICE) mit Ausnahme der folgenden Strecken (Stand: 4/2024):

  • Rostock Hbf – Stralsund Hbf
  • Stuttgart Hbf – Singen/Konstanz
  • Westerland – Niebüll (nur IC 2075 an Werktagen, außer samstags)
  • Bremen Hbf – Norddeich Mole/Emden Außenhafen
  • Erfurt – Gera
  • Freilassing – Berchtesgaden
  • Dresden Hbf – Chemnitz Hbf
  • Dortmund Hbf – Dillenburg
  • Berlin Hbf – Elsterwerda
  • Berlin Südkreuz / Berlin-Spandau – Prenzlau
  • Potsdam Hbf – Cottbus Hbf

Das Deutschlandsemesterticket gilt auf ausgewählten Strecken im Ausland. Für Sachsen sind das:

  • in Tschechien
    • Zittau – Hradek nad Nisou
    • Bärenstein – Vejprty
    • Seifhennersdorf – Varnsdorf – Zittau
  • in Polen
    • Ahlbeck Grenze – Świnoujście Centrum
    • Hirschfelde – Krzewina Zgorzelecka – Hagenwerder
    • Görlitz – Zgorzelec

Das Deutschlandsemesterticket gilt auf ausgewählten Sonderverkehrsmitteln. In Sachsen sind dies:

Die vollständige Gültigkeit des Tickets kann in den Tarifbestimmungen nachgeschlagen werden.

Darf ich mein Fahrrad kostenlos mitnehmen?

Die Fahrradmitnahme regelt jedes Unternehmen bzw. jeder Verkehrsverbund für sich, es kann also keine pauschale Aussage getroffen werden. Folgende Informationen sind für Sachsen bekannt:

VMS

Im VMS ist die kostenlose Mitnahme eines Fahrrads nicht möglich. Mit dem VMS-DeutschlandTicket+ kann für 10 EUR pro Monat ein Zusatzticket erworben werden, welches die Mitnahme eines Fahrrads (jederzeit) oder eines Hundes (jederzeit) sowie bis zu fünf weiterer Personen (montags bis freitags, 18:00 bis 04:00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ganztägig), davon maximal eine Person, die älter als 15 Jahre ist, erlaubt.

Das VMS-DeutschlandTicket+ kann ab April auch digital über die üblichen ÖPNV-Apps, z. B. DB-Navigator, bezogen werden. Es gilt jeweils ab Kauf/Entwertung für einen Monat bis 04:00 Uhr des gleichen Kalendertages des Folgemonates.

VVV

Die Mitnahme von Fahrrädern in in allen Bussen, Straßenbahnen und Zügen, die im VVV beginnen und enden, kostenfrei möglich.

VVO, ZVON

Es ist keine kostenlose Fahrradmitnahme möglich. Bitte informiert euch auf den Seiten der jeweiligen Verbünde.

MDV

Im MDV-Gebiet kann das Fahrrad in allen Nahverkehrszügen und S-Bahnen kostenlos mitgenommen werden. In Straßenbahnen und Bussen in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis sowie im Bahn-Bus-Landesnetz Sachsen-Anhalt darf das Fahrrad ebenfalls kostenlos mitgenommen werden.

Im Liniennetz der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) können Fahrräder montags bis samstags von 19:30 bis 6:00 Uhr und sonntags sowie an sächsischen Feiertagen ganztägig kostenfrei mitgenommen werden.

Für alle weiteren Strecken müsst ihr euch bei den jeweiligen Verkehrsbetrieben informieren.

Darf ich weitere Personen mitnehmen?

Es dürfen ausschließlich Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr mitgenommen werden - diese reisen im ÖPNV kostenfrei.

Darf ich Kinder mitnehmen?

Es dürfen ausschließlich Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr mitgenommen werden - diese reisen im ÖPNV kostenfrei. Alle anderen Personen benötigen ein eigenes Ticket oder Deutschlandticket.

Im VMS kann mit dem VMS-DeutschlandTicket+ für 10 EUR pro Monat ein Zusatzticket erworben werden, welches die Mitnahme eines Fahrrads (jederzeit) oder eines Hundes (jederzeit) sowie bis zu fünf weiterer Personen (montags bis freitags, 18:00 bis 04:00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ganztägig), davon maximal eine Person, die älter als 15 Jahre ist.

Das VMS-DeutschlandTicket+ kann ab April auch digital über die üblichen ÖPNV-Apps, z. B. DB-Navigator, bezogen werden. Es gilt jeweils ab Kauf/Entwertung für einen Monat bis 04:00 Uhr des gleichen Kalendertages des Folgemonates.

Wie hoch ist der Beitrag für das Deutschlandsemesterticket?

Der Beitrag für das Deutschlandsemesterticket beträgt immer 60 % des Beitrags für das reguläre Deutschlandticket. Die Entwicklung dieses und aller weiteren Beiträge kann unter Semesterbeitrag eingesehen werden.

Wie kann ich eine Befreiung oder Erstattung vom Ticket erhalten?

Voraussetzungen für eine Befreiung oder Erstattung

Inhaber des "Beiblattes des Versorgungsamtes", mit gültiger Wertmarke (nach SGB IX) zum Schwerbehindertenausweis werden auf eigenen Wunsch von der Beitragspflicht für das deutschlandsemesterticket befreit. Zum Nachweis der Voraussetzungen genügt vor der Einschreibung oder Rückmeldung eine Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und Wertmarke im Studierendenservice. Die Wertmarke muss für das gesamte Semester gültig sein.

Student_innen, bei denen nachweislich eine der folgenden Voraussetzungen für mindestens drei zusammenhängende Monate innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Deutschlandsemestertickets vorliegt, können eine Befreiung oder Rückerstattung beantragen.

  • Besitz eines Bescheides über ALG-II für sich oder eigene unterhaltsberechtigte Kinder,
  • Exmatrikulation im Laufe des Semesters
  • Immatrikulation im Laufe des Semesters
  • Aufenthalt außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Deutschlandsemestertickets aus einem der folgenden studienrelevanten Gründe:
    • Urlaubssemester
    • Anfertigung einer Studienabschlussarbeit
    • Durchführung eines Praktikums
    • Studium an einer anderen Hochschule
  • Nur für Nebenhörer_innen: Besitz eines Deutschlandsemestertickets der Heimathochschule

Das Schreiben einer (Abschluss-)Arbeit außerhalb von Deutschland ist ohne Nachweis über die Notwendigkeit regelmäßig kein studienrelevanter Grund.

Link zum Antragsformular

Verfahren zur Antragstellung

Das Antragsformular muss ausgefüllt und vor Beginn des zur Befreiung oder Erstattung beantragten Zeitraums beim Student_innenrat eingereicht werden. Liegt der Antragsgrund in mehr als einem Semster vor, so ist für jedes Semester ein Antrag zu stellen. Die beiden Seiten des Antragsformulars müssen sich dabei auf einem Blatt Papier befinden. Als Nachweise können z. B. Praktikums- oder Masterarbeitsverträge, Bestätigungen über einen Auslandsaufenthalt sowie Exmatrikulationsbescheinigungen oder vergleichbares eingereicht werden. Die Antragsunterlagen können persönlich, postalisch, per Fax oder per E-Mail beim Student_innenrat eingereicht werden:

Student_innenrat der TU Chemnitz
Referat Verkehr
Thüringer Weg 11
09126 Chemnitz

Fax: +49 371 531-16009
E-Mail: ticket@stura.tu-chemnitz.de

Beim Student_innenrat wird der Eingang bestätigt und entschieden, ob eine Befreiung in Frage kommt. Dies ist der Fall, wenn der Antrag vor der Rückmeldung in das betroffene Semester inklusive Nachweise über das gesamte Semester beim Student_innenrat eingereicht wird. Wenn die Rückmeldung bereits vor der Antragstellung erfolgte oder der Befreiungsgrund nicht für das komplette Semester nachgewiesen werden kann, kommt nur eine Erstattung in Frage.

Nach der Einreichung im Student_innenrat bestätigt der Studierendenservice die Beitragszahlung für das beantragte Semester und entfernt die digitale Fahrtberechtigung.

Sollte eine Befreiung genehmigt worden sein, kannst du dich nach der Bestätigung durch den Studierendenservice ohne Zahlung des Beitrages für das Student_innen-Jahresticket zurückmelden. Im Falle einer Erstattung besteht für das Wintersemester bis zum 31. Januar und für das Sommersemester bis zum 31. Juli noch die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Nachweise können für das Wintersemester bis zum 31. Januar und für das Sommersemester bis zum 31. Juli nachgereicht werden. Nach diesen Stichtagen wird auf Basis der vorliegenden Nachweise über die Genehmigung der Erstattung entschieden.

Genehmigte Erstattungen werden bis zum Ende des nachfolgenden Semesters durch den Student_innenrat überwiesen.

In Fällen besonderer Härte können formlos weitere Anträge auf Befreiung oder Erstattung an den Student_innenrat gestellt werden. In diesem Fall empfehlen wir dringend, im Vorfeld der Antragstellung Kontakt mit dem Referat Verkehr des Student_innenrates aufzunehmen, um zu klären, welche Nachweise mit eingereicht werden sollten.

Erhalte ich das Deutschlandsemesterticket auch als Nebenhörer_in?

Ja, seit dem Sommersemester 2016 gilt die Beitragsordnung der Student_innenschaft in vollem Umfang auch für Nebenhörer_innen. Diese sind daher verpflichtet, den Beitrag an die Student_innenschaft sowie den Beitrag für das Deutschlandsemesterticket zu entrichten. Er wird bei der Verlängerung der Nebenhörer_innenschaft durch die TU Chemnitz eingezogen. Eine Option zur Abwahl des Tickets wegen Nichtbenutzung ist nicht möglich. Die Regelungen der Befreiung und Erstattung gelten ebenso.

Der aktuelle Beitrag sowie die Entwicklung des Beitrages befindet sich unter Semesterbeitrag.

Nebenhörer_innen, die bereits ein Deutschlandsemesterticket einer anderen Hochschule besitzen, werden auf Antrag vom Deutschlandsemesterticket an der TUC befreit (Antrag vor der Rückmeldung) bzw. erhalten eine Rückerstattung (Antrag nach der Rückmeldung). Dazu ist ein Nachweis über den Kauf des Deutschlandsemestertickets an der Heimathochschule für das betreffende Semester notwendig.