Informationen zum Student_innen-Jahresticket

Kontakt bei Problemen

Anträge und Fragen per E-Mail immer senden an: stura-ticket(x)tu-chemnitz.de

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In aller Kürze: Geltungsbereich, Anträge

Geltungsbereich

Das Ticket gilt in folgenden Verbünden in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs

  • Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS)
  • Verkehrsverbund Vogtland (VVV)
  • Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON)

Das Ticket gilt im restlichen Sachsen im gesamten Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sowie im IC 17 zwischen Chemnitz Hbf. und Dresden Hbf.

Das Ticket gilt nicht in schienengebundenen Sonderverkehrsmitteln (z. B. Schmalspurbahnen) mit Ausnahme der Döllnitzbahn und der Zittauer Schmalspurbahn (nur mit gelöstem ermäßigtem Historikbeitrag).

Details gibt es unter der Frage "Wo darf ich mit dem Student_innen-Jahresticket fahren?"

Antrag auf Befreiung/Erstattung

Antrag auf Befreiung/Erstattung des Ticketbeitrages

Anträge sind postalisch oder per E-Mail an stura-ticket@tu-chemnitz.de einzureichen.

Weitere Hinweise zum Vorgehen gibt es unter der Frage "Wie kann ich eine Befreiung oder Erstattung vom Ticket erhalten?"

Was ist das Student_innen-Jahresticket?

Das Student_innen-Jahresticket ist ein vergünstigtes Verkehrsticket für alle Student_innen der TU Chemnitz. Es ist in vielen Bereichen Sachsens, u. a. in allen Nahverkehrszügen, gültig. Der Beitrag wird bei Immatrikulation oder Rückmeldung entrichtet. Da das Ticket auf dem Solidarprinzip basiert, kann für einen Preis, der rechnerisch unter dem Preis für das Monatsticket in Chemnitz liegt, ein attraktives Angebot für die Nutzung großer Teile des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Sachsen geschaffen werden.

Was ist ein gültiger Fahrausweis für das Student_innen-Jahresticket?

Als Fahrausweis für das Student_innen-Jahresticket gilt der Studierendenausweis der TU Chemnitz (TUC-Card) mit dem gültigen Semesteraufdruck und Aufdruck V STIK. Darüber hinaus gilt der bei einer teilweise Befreiung bzw. Rückerstattung des Student_innen-Jahrestickets und in Ausnahmefällen vom Student_innenrat ausgestellte Student_innen-Jahresticket-Ersatzausweis in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis als Fahrausweis.

An dem Fahrausweis und dem Ticketaufdruck darf keinerlei Manipulationen vorgenommen werden, da diese den Fahrausweis ungültig machen. Student_innen deren Ticketaufdruck auf der TUC-Card nicht mehr oder nur noch schlecht lesbar ist wenden sich bitte an den Studierendenservice. Der StuRa weißt noch einmal darauf hin, dass der für das jeweilige Semester gültige Ticketaufdruck deutlich lesbar sein muss!

Wo darf ich mit dem Student_innen-Jahresticket fahren?

Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS)

Das Student_innen-Jahresticket gilt in allen Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehrs im VMS. Der VMS ist der Verbund in und um Chemnitz (siehe Karte). Das sind Busse, Straßenbahnen und Züge des Schienenpersonennahverkehrs. Ausgenommen davon sind Sonderverkehrsmittel wie Bergbahnen, Drahtseil- und Schmalspurbahnen sowie Fernreisebusse. Dort gilt das Ticket nicht.

Für Fahrten im VMS gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Mittelsachsen. Bei Fahrten über die Verbundgrenze hinweg gelten die entsprechenden Regeln bis zum letzten Halt bzw. ab dem ersten Halt auf dem Gebiet des VMS. Abweichend davon gilt bei Fahrten vom VMS in den VVV das Ticket auch für den Übergang zwischen den beiden Verbünden.

Züge des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)

Das Student_innen-Jahresticket gilt in der zweiten Klasse in allen Zügen des Schienenpersonennahverkehrs innerhalb Sachsens. Eine Karte mit allen Verbindungen kann HIER eingesehen werden. Das Ticket gilt dabei jeweils bis zum letzten fahrplanmäßigen Halt bzw. ab dem ersten fahrplanmäßigen Halt auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen (graue Linie). Das Ticket gilt dabei in den unterhalb aufgezählten Zügen der genannten Eisenbahnunternehmen:

Außerhalb von Sachsen gilt das Ticket auf den unterhalb aufgeführten Streckenabschnitten.

  • in Brandenburg
    • Prösen Ost – Elsterwerda/Biehla
    • Prösen West - Elsterwerda - Elsterwerda/Biehla,
    • Ortrand - Ruhland – Hosena
    • Rehfeld – Falkenberg - Elsterwerda/Biehla – Ruhland
  • in Thüringen
    • Regis-Breitingen – Gößnitz – Crimmitschau
    • Gößnitz – Meerane
  • in Tschechien
    • Großschönau - Seifhennersdorf
  • in Polen
    • Hagenwerder - Hirschfelde

Bei Fahrten nach Zielen außerhalb der Grenzen des Freistaates Sachsen muss, außer in den o.g. Fällen, bis zum ersten Verkehrshalt bzw. ab dem letzten Verkehrshalt in Sachsen ein Ticket gelöst werden. Ergänzend dazu gelten folgende Ausnahmeregelungen und Hinweise :

In Kombination mit dem jeweiligen Länderticket (Bayern-Ticket, Berlin-Brandenburg-Ticket, Sachsen-Anhalt-Ticket und Thüringen-Ticket) ist eine landesgrenzenüberschreitende Weiterfahrt ohne zusätzliche Tickets möglich.

Das Ticket gilt im IC 17 zwischen Chemnitz Hbf. und Dresden Hbf, jedoch nicht in weiteren Fernverkehrszügen (z. B.: IC/EC, ICE, CNL/EN, InterConnex, VogtlandExpress, FlixTrain) und schienengebundenen Sondervekehrsmitteln (z. B.: Schmalspurbahnen) ausgenommen der Döllnitzbahn und der Zittauer Schmalspurbahn (siehe Absatz ZVON). Für Fahrten mit dem SPNV in Sachsen gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmens.

Verkehrsverbund Vogtland (VVV)

Das Student_innen-Jahresticket gilt in allen Bus- und Straßenbahnlinien im VVV. Der VVV liegt im Südwesten von Sachsen (siehe Karte). Für Fahrten in den Bus- und Straßenbahnlinien im VVV gelten die Beförderungsbestimmungen des VVV. Bei Fahrten über die Grenzen des VVV hinaus gilt das Ticket ab dem ersten bzw. bis zum letzten Verkehrshalt im VVV. Bei Fahrten vom VVV in den VMS gilt das Ticket auch für den Übergang zwischen den beiden Verbünden.

Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON)

Das Student_innen-Jahresticket gilt in allen Bus- und Straßenbahnlinien im ZVON. Der ZVON liegt östlich von Dresden (siehe Karte). Bei Fahrten über die Grenzen des ZVON hinaus gilt das Ticket ab dem ersten bzw. bis zum letzten Verkehrshalt im ZVON. Für Fahrten in den Bus- und Straßenbahnlinien im ZVON gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des ZVON.

Das Ticket gilt außerdem auf der Zittauer Schmalspurbahn in Verbindung mit einem Historik-Beitrag von 5 EUR (ermäßigt), welcher vor Ort gelöst werden kann.

Habe ich bei Nutzung des Student_innen-Jahrestickets Anspruch auf die normalen Fahrgastrechte?

Beim Student_innen-Jahresticket handelt es sich um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund §17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. §17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.

Ansprüche über den Geltungsbereich des Student_innen-Jahresticket hinaus (z. B. Verpassen eines höherwertigen Anschlußzuges innerhalb des räumlichen Gültigkeitsbereiches) sind nicht Inhalt der Fahrgastrechte und werden nicht erstattet. Grund sind hierfür zwei unterschiedliche Beförderungsverträge. Anspruch auf Erstattung/Entschädigung besteht danach nur, wenn eine durchgehende Abfertigung, d. h. Start und Ziel ist auf Fahrkarte ersichtlich sind, vorhanden ist.

Darf ich mein Fahrrad kostenlos mitnehmen?

Die kostenlose Mitnahme eines Fahrrades mit dem Student_innen-Jahresticket ist nicht im gesamten Gültigkeitsbereich möglich. Grundsätzlich ist die Mitnahmemöglichkeit abhängig von den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen. In den folgenden Zeilen wird die Situation für die einzelnen Bereiche erklärt und auf Sonderfälle aufmerksam gemacht.

VMS

Im gesamten VMS ist es in allen Verkehrsmitteln möglich ein Fahrrad mit dem Student_innen-Jahresticket kostenfrei mitzuführen, vorausgesetzt das Verkehrsmittel bietet die entsprechende Platzkapazität. Für den Fall einer größeren Gruppe, zum Beispiel im Falle einer Fahrradtour, empfielt es sich vorher, mit dem VMS oder dem ausführenden Verkehrsunternehmen Kontakt aufzunehmen um die Kapazität der eingesetzten Fahrzeuge zu erfahren bzw. die Gruppe anzumelden.

SPNV

Für Zugfahrten, die innerhalb des VMS, VVV oder MDV beginnen und enden ist die kostenlose Fahrradmitnahme auf allen Strecken möglich. Gleiches gilt für Zugfahrten, die im VMS beginnen und im VVV enden (oder umgekehrt). Darüber hinaus gelten folgende Regelungen zur kostenlosen Fahrradmitnahme:

  • Mitteldeutschen Regiobahn: Die Fahrradmitnahme ist kostenlos außer auf dem Gebiet des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO). Die Details findest du HIER.

  • Erfurter Bahn: Die Fahrradmitnahme ist kostenlos möglich. Die Details findest du HIER.

  • Abellio Rail Mitteldeutschland: Die Fahrradmitnahme ist kostenlos möglich. Die Details findest du HIER.

Auf allen anderen Strecken ist für die Mitnahme eines Fahrrades eine Fahrradtageskarte des jeweiligen Verbundes (für Fahrten innerhalb des Verbundes ZVON bzw. VVO ) bzw. der Deutschen Bahn (für Fahrten über Verbundgrenzen hinweg) zu lösen.

VVV

Die Mitnahme von Fahrrädern in den Bussen und Straßenbahnen im VVV ist kostenfrei möglich. Für Züge auf dem Gebiet des VVV, siehe SPNV.

ZVON

Bei Fahrten mit Bus oder Straßenbahn innerhalb des ZVON ist für die Fahrradmitname eine Fahrradkarte nötig. Der ZVON bietet neben den Tageskarten auch noch Zeitkarten für Fahrräder an. Die genauen Regelungen können HIER nachgelesen werden.

Darf ich weitere Personen mitnehmen?

Die Mitnahme weiterer Personen mit Ausnahme eigener Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist nicht möglich.

Darf ich eigene Kinder mitnehmen?

Ja, es besteht die Möglichkeit, eigene Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (d. h. bis zu dem Tag, an dem sie ihren 15. Geburtstag haben) auf allen Strecken des Student_innen-Jahrestickets unentgeltlich mitzunehmen.

Wie erreiche ich angrenzende Ziele außerhalb des Gültigkeitsbereiches?

Für Ziele außerhalb Sachsens ist ein Ticket ab dem letzten Halt in Sachsen zu ziehen. Genauso ist für Fahrten, die außerhalb von Sachsen beginnen, ein Ticket bis zum ersten Halt in Sachsen zu ziehen. Ausnahmen gelten für Ländertickets angrenzender Bundesländer. Bitte beachte auch die Regelungen unter der Frage "Wo darf ich mit dem Student_innen-Jahresticket fahren?", da dort Bereiche außerhalb Sachsens genannt sind, wo das Ticket gilt.

Kann ich angrenzende Ländertickets nutzen, ohne ein Übergangsticket kaufen zu müssen?

Ja, in Kombination mit dem jeweiligen Länderticket (Bayern-Ticket, Berlin-Brandenburg-Ticket, Sachsen-Anhalt-Ticket und Thüringen-Ticket) ist eine landesgrenzenüberschreitende Weiterfahrt ohne zusätzliche Tickets möglich.

Wie hoch ist der Beitrag für das Student_innen-Jahresticket?

Der Beitrag für das Student_innen-Jahresticket wird in einem Turnus von zwei Jahren mit den beteiligten Verkehrsbetrieben verankert und unterliegt daher einer ständigen Änderung. Der aktuelle Beitrag sowie die Entwicklung des Beitrages befindet sich unter Semesterbeitrag.

Wie kann ich eine Befreiung oder Erstattung vom Ticket erhalten?

Voraussetzungen für eine Befreiung oder Erstattung

Inhaber des "Beiblattes des Versorgungsamtes", mit gültiger Wertmarke (nach SGB IX) zum Schwerbehindertenausweis werden auf eigenen Wunsch von der Beitragspflicht für das Student_innen-Jahresticket befreit. Zum Nachweis der Voraussetzungen genügt vor der Einschreibung oder Rückmeldung eine Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und Wertmarke im Studierendenservice. Die Wertmarke muss für das gesamte Semester gültig sein.

Student_innen, bei denen nachweislich eine der folgenden Voraussetzungen für mindestens drei zusammenhängende Monate innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Student_innen-Jahrestickets vorliegt, können eine Befreiung oder Rückerstattung beantragen.

  • Besitz eines Bescheides über ALG-II für sich oder eigene unterhaltsberechtigte Kinder,
  • Exmatrikulation
  • Aufenthalt außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Student_innen-Jahrestickets aus einem der folgenden studienrelevanten Gründe:
    • Urlaubssemester
    • Anfertigung einer Studienabschlussarbeit
    • Durchführung eines Praktikums
    • Studium an einer anderen Hochschule
  • Nur für Nebenhörer_innen: Besitz eines Semestertickets/Jahrestickets der Heimathochschule

Das Schreiben einer (Abschluss-)Arbeit außerhalb von Sachsen ist ohne Nachweis über die Notwendigkeit regelmäßig kein studienrelevanter Grund.

Link zum Antragsformular

Verfahren zur Antragstellung

Das Antragsformular muss ausgefüllt und vor Beginn des zur Befreiung oder Erstattung beantragten Zeitraums beim Student_innenrat eingereicht werden. Liegt der Antragsgrund in mehr als einem Semster vor, so ist für jedes Semester ein Antrag zu stellen. Die beiden Seiten des Antragsformulars müssen sich dabei auf einem Blatt Papier befinden. Als Nachweise können z. B. Praktikums- oder Masterarbeitsverträge, Bestätigungen über einen Auslandsaufenthalt sowie Exmatrikulationsbescheinigungen oder vergleichbares eingereicht werden. Die Antragsunterlagen können persönlich, postalisch, per Fax oder per E-Mail beim Student_innenrat eingereicht werden:

Student_innenrat der TU Chemnitz
Referat Verkehr
Thüringer Weg 11
09126 Chemnitz

Fax: +49 371 531-16009
E-Mail: stura-ticket@tu-chemnitz.de

Beim Student_innenrat wird der Eingang bestätigt und entschieden, ob eine Befreiung in Frage kommt. Dies ist der Fall, wenn der Antrag vor der Rückmeldung in das betroffene Semester inklusive Nachweise über das gesamte Semester beim Student_innenrat eingereicht wird. Wenn die Rückmeldung bereits vor der Antragstellung erfolgte oder der Befreiungsgrund nicht für das komplette Semester nachgewiesen werden kann, kommt nur eine Erstattung in Frage.

Nach der Einreichung im Student_innenrat muss auf dem Formular durch das Studierendenservice bestätigt werden, das die TUC-Card noch keinen Student_innen-Jahresticket-Aufdruck für den Befreiungszeitraum trägt, oder das dieser entfernt wurde. Sollte ein persönlicher Besuch im Studierendenservice nicht möglich sein, so muss die TUC-Card zur Kontrolle eingesendet werden. Der Studierendenservice nimmt zu einer ggf. notwendigen Entfernung des Aufdrucks Kontakt mit dir auf.

Sollte eine Befreiung genehmigt worden sein, kannst du dich nach der Bestätigung durch den Studierendenservice ohne Zahlung des Beitrages für das Student_innen-Jahresticket zurückmelden. Im Falle einer Erstattung besteht für das Wintersemester bis zum 31. Januar und für das Sommersemester bis zum 31. Juli noch die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Nachweise können für das Wintersemester bis zum 15. Februar und für das Sommersemester bis zum 15. August nachgereicht werden. Nach diesen Stichtagen wird auf Basis der vorliegenden Nachweise über die Genehmigung der Erstattung entschieden.

Genehmigte Erstattungen werden bis zum Ende des nachfolgenden Semesters durch den Student_innenrat überwiesen.

In Fällen besonderer Härte können formlos weitere Anträge auf Befreiung oder Erstattung an den Student_innenrat gestellt werden. In diesem Fall empfehlen wir dringend, im Vorfeld der Antragstellung Kontakt mit dem Referat Verkehr des Student_innenrates aufzunehmen, um zu klären, welche Nachweise mit eingereicht werden sollten.

Erhalte ich das Student_innen-Jahresticket auch als Nebenhörer_in?

Ja, seit dem Sommersemester 2016 gilt die Beitragsordnung der Student_innenschaft in vollem Umfang auch für Nebenhörer_innen. Diese sind daher verpflichtet, den Beitrag an die Student_innenschaft sowie den Beitrag für das Student_innen-Jahresticket zu entrichten. Er wird bei der Verlängerung der Nebenhörer_innenschaft durch die TU Chemnitz eingezogen. Dadurch wird die Ausstellung der Tickets für Nebenhörer_innen erheblich vereinfacht und Fahrtkosten gespart, da keine zweifache Anreise nach Chemnitz mehr notwendig ist. Eine Option zur Abwahl des Tickets wegen Nichtbenutzung ist nicht möglich. Die Regelungen der Befreiung und Erstattung gelten ebenso.

Der aktuelle Beitrag sowie die Entwicklung des Beitrages befindet sich unter Semesterbeitrag.

Nebenhörer_innen, die bereits ein landesweites Semesterticket/Jahresticket einer anderen Hochschule besitzen, werden auf Antrag vom Student_innen-Jahresticket an der TUC befreit (Antrag vor der Rückmeldung) bzw. erhalten eine Rückerstattung (Antrag nach der Rückmeldung). Dazu ist ein Nachweis über den Kauf des Semestertickets an der Heimathochschule für das betreffende Semester notwendig (Kopie des Student_innenausweises mit Aufdruck für das betreffende Semester).