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Article from July 11, 2017

Öffentliche Ausschreibung der Wahlleiter_in, deren Stellvertreter_in und des Wahlausschusses der Student_innenschaft (2)

Der Student_innenrat sucht ab sofort Nachfolger_innen für den Posten einer Wahlleiter_in, ihrer Stellvertreter_in, sowie fünf Wahlausschussmitglieder, welche die Wahlen nach gültiger
Wahlordnung der Student_innenschaft planen und durchführen.

Die Kernaufgaben des Wahlausschusses sind Festlegung des Terminplans, Entscheidung über Zulassung von Wahlvorschlägen sowie Entscheidung über Anfechtungen. Darüber hinaus sollten die Mitglieder des Wahlausschusses die Wahlleiter_in bei all seinen Aufgaben unterstützen. Die Aufgaben zur ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sind unter anderem:

  • Organisation und Vorbereitung der Wahl
  • Ausschreibung der Wahl
  • Prüfung der Wahlvorschläge
  • Einweisung der Wahlhelfer_innen
  • Durchführung der Stimmabgabe
  • Feststellung des Wahlergebnisses
  • Bekanntgabe der Ergebnisse
  • Benachrichtigung der gewählten Personen
  • Bearbeitung von Anfechtungen gegen die Wahl
  • Ausstellen der Amtzeitsbescheinigungen

Die Wahlleiter_in hat dabei während der gesamten Zeit die Aufgabe, die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen und kommuniziert regelmäßig mit dem Wahlamt und dem Studentensekretariat. Dadurch ergeben sich folgende Anforderungen an Dich: Das wichtigste Kriterium für die Wahlleiter_in und ihre Helfer_innen ist Unabhängigkeit bzw. Überparteilichkeit insbesondere im Umgang mit Kandidat_innen. Um einen korrekten Ablauf der Wahlen gewährleisten zu können, solltest Du genau und sorgfältig arbeiten, ein Grundverständnis von Wahlsystemen und Wahlrecht haben. Auch solltest du bereit sein, dich mit Verwaltungsrecht und selbstverständlich mit der Wahlordnung der Student_innenschaft auseinanderzusetzen. Ein gewisses Organisationstalent ist immer hilfreich, ebenso wie Erfahrung mit der Arbeit in oder mit Organen der Student_innenschaft. Beachte jedoch, dass Du als Wahlleiter_in oder Mitglied des Wahlausschusses in keines der Gremien, deren Wahl du organisierst, gewählt sein oder dafür kandidieren darfst. Der Arbeitsaufwand hängt stets vom Engagement des Wahlausschusses ab. Wenn dieser die Wahlleiter_in stark
unterstützt, verteilt sich die Arbeit und es entsteht in den Wochen der Wahlvorbereitung für jeden um die 5 Stunden Aufwand pro Woche. Während der beiden Wahlwochen können es jedoch leicht 20 Stunden werden.

Die reguläre Amtszeit beginnt am 01. 08. 2017 und endet am 31. 07. 2018. Bewerbung und Ansprechpartner: Bei Fragen kannst du dich natürlich an den StuRa wenden. Deine Bewerbung schickst du schnellstmöglich jedoch spätestens bis 27. 07. 2017 per Mail an stura@tu-chemnitz.de.
Weitere Infos findest du auch unter: www.tu-chemnitz.de/stud/wahlen/.

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Posted in Announcements, Public relations department, Home page on Jul 11, 2017