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Article from January 24, 2015

StuRa der TU Chemnitz verurteilt NC-Praxis der TU Chemnitz und bietet Beratungen an

Derzeit erreichen die von der TU Chemnitz versendeten Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für zulassungsbeschränkte Studiengänge ihre Adressaten. Die Bewerbungsfrist für die sechs Bachelor- und zwölf Masterstudiengänge mit NC sowie den Staatsexamensstudiengang Lehramt an Grundschulen endete am 15. Juli. „Die Nichtzulassung in einen Studiengang, aufgrund von willkürlich festgelegten Kapazitätszahlen, verstößt gegen das in Art. 12 des Grundgesetzes garantierte Recht auf freie Berufswahl.", bewertet Maria Uhlig, Referentin für Lehre & Studium des Studentinnenrates, die Praxis der TU Chemnitz. „Bereits vor über 40 Jahren steckte das Bundesverfassungsgericht äußerst enge Grenzen für eine Zulassungsbeschränkung von Studiengängen, die an der TU Chemnitz regelmäßig missachtet werden.“, so Uhlig weiter. Ab sofort bietet der Studentinnenrat Beratungen zum Umgang mit Ablehnungsbescheiden an, in denen auch Wege aufgezeigt werden, wie eine Zulassung für das gewünschte Studium trotzdem noch möglich ist. „Der Bedarf übersteigt die tatsächliche Anzahl zur Verfügung stehender Studienplätze teilweise enorm. So forderte der deutsche Wissenschaftsrat erst vor wenigen Wochen einen Kapazitätsausbau der Studienangebote an deutschen Hochschulen. Bund und Länder sind in der Pflicht, den Hochschulen endlich die nötigen Mittel zur Bereitstellung von ausreichend Studienplätzen in akzeptabler Qualität zur Verfügung zu stellen!“, schätzt Bernd Hahn, studentischer Senator an der TU Chemnitz, die Verantwortlichkeit für die aktuelle Situation ein. Hilfesuchende können sich ab sofort an die E-Mailadresse nc-beratung@stura.tu-chemnitz.de wenden. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Maria Uhlig unter 0157/39115446 und Bernd Hahn unter 0174/618 52 54 zur Verfügung.

Bernd Hahn

Posted in Department for academics and studying, Home page on Jan 24, 2015