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Article from April 02, 2011

Geplante Absenkung der Bezugsdauer des Kindergeldes von 27 auf 25 Jahren

Mit dem Steuerungsänderungsgesetz 2007 plant die Bundesregierung eine Absenkung der Bezugsdauer des Kindergeldes von 27 auf 25 Jahre. Kindergeld ist eine der staatlichen Leistungen, die direkt zur Förderung von Kindern in Ausbildung vorgesehen ist. Die garantierte Zahlung des Kindergeldes ist vor allem für Kinder aus einkommensschwachen und mittelständischen Familien eine gesicherte Basis und entlastet zudem die Familieneinkommen. Mitunter ist die gesicherte Zahlung ausschlaggebend für eine Studienentscheidung. Als Grund zur Kürzung wird dabei auch eine schnellere Beendigung des Studiums angegeben. Das dies so nicht der Fall sein kann, sondern die Studienzeit sich durch ausgleichende Nebenjobs verlängert, ist abzusehen. Bereits heute sind die Hochschulabsolventinnen und -absolventen durchschnittlich 28 Jahre alt. Demnach muss schon jetzt ein Teil der Studierenden zum Studienende den Lebensunterhalt ohne Kindergeld planen. Mit der Absenkung der Altersgrenze ist eine Verschärfung der Situation zu befürchten. Gerade in Zeiten, in denen sich Studierende auf ihr Examen konzentrieren sollen, ist nun ein besonders starker Druck zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gegeben, um das wegfallende Einkommen von über 900 Euro pro Semester zu ersetzen.

Helena Schwager

Posted in Department for BAföG and social affairs, Home page on Apr 02, 2011