< Return to home page

Article from April 02, 2011

[Studiengebühren] Anhörung zur 6. HRG Novelle

Am 9. November 2004 führt das Bunderverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe eine Anhörung zur 6. HRG Novelle durch. Hierbei werden die klagenden CDU-geführten Länder (darunter auch Sachsen), aber auch der Freie Zusammenschluss von Studierendenschaften (FZS) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) ihren Standpunkt darlegen. Die Bundesländer, welche diese Normenkontrollklage anstrebten, erhoffen sich von dem Urteil (welches voraussichtlich Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres bekannt gegeben wird) die Möglichkeit Studiengebühren von uns Studenten einfordern zu dürfen. Der Studentenrat der TU Chemnitz wird bei der Anhörung zugegen sein und somit die Wichtigkeit des Themas an den Hochschulen untermauern. Es sind keine Proteste oder störende Aktionen geplant, da wir die Ehrwührdigkeit des BVG nicht in Frage stellen wollen. Weitere Informationen gibts beim Referat Hochschulpolitik:

Links zum Thema

  1. Verfassungsgericht verhandelt Gebührenverbot am 9. November

Steffen Riediger

Posted in Education politics department, Home page on Apr 02, 2011