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Article from April 02, 2011

Rauchverbot

Wie sicherlich schon der eine oder andere mitbekommen hat, gibt es seit 01.01.2004 auch an unserer Universität ein vollständiges Rauchverbot. Innerhalb der Dienstgebäude ist es ab sofort in allen öffentlich zugänglichen Bereichen wie Foyers, Flure, Gänge, Treppenhäuser, Toiletten, Aufzüge, Hörsäle sowie Seminar- und Sitzungsräume verboten den Glimmstengel anzuzünden. Dabei steht dies unter der Maßgabe, dass mit Sitzungsräume alle diejenigen Räume gemeint sind, in denen Konsultationen, Sprechstunden, Dienstberatungen sowie Prüfungen abgehalten werden. Im Prinzip sind von dem Rauchverbot lediglich Räume ausgeschlossen, in denen ausschliesslich Mitarbeiter (Wissenschaftliche, HiWis usw.) arbeiten, die nichts gegen das Rauchen in diesem Raum haben. Die Konzeption des Rauchverbotes kam dabei auf Initiative des Studentenrates zustande und wurde von einer Komission unter Mitarbeit von Studenten, Verwaltung, wissenschaftlichen Mitarbeitern sowie Professoren erarbeitet. Dabei wurde auch die Notwendigkeit von Ausweichplätzen berücksichtigt, sodass es in den verschiedenen Universitätsteilen zur Einrichtung von ausserhalb der Gebäude gelegenen Raucherinseln kommt. Diese werden bis Anfang April zudem mit einer Überdachung versehen, falls dies nicht schon der Fall sein sollte. Am Ende des letzten Jahres wurde die gemachte Konzeption dann auch rechtlich manifestiert und vom Senat bestätigt. Zudem wurde eine Dienstvereinbarung zwischen der Universität und dem Personalrat am 4.12.2003 unterschrieben, die den Gegenstand des Rauchverbotes berücksichtigt und somit die letzte Hürde für die endgültige Realisierung beseitigt. Wir möchten euch an dieser Stelle darum bitten dieses Verbot zu respektieren und somit das allgemeine Umfeld an unserer Universität zu verbessen. Für den Fall von Fragen stehen wir wie immer unter stura@tu-chemnitz.de gerne zur Verfügung.

Nils Gemeinhardt

Posted in Public relations department, Home page on Apr 02, 2011