Das 9-Euro-Ticket kommt

Vom 1. Juni bis zum 31. August 2022 gilt das 9-Euro-Ticket auch mit unserem Student_innen-Jahresticket. Das bedeutet, dass ihr in diesem Zeitraum alle Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs in Deutschland nutzen könnt. Dazu zählen (nicht abschließend):

  • Nahverkehrszüge (z. B. RB, RE, IRE)
  • Bus
  • Straßenbahn/Tram
  • S-Bahn
  • U-Bahn
  • Stadtbahn
  • teilweise sogar Fähren

Folgende Verkehrsmittel dürft ihr mit dem 9-Euro-Ticket nicht nutzen:

  • IC (mit Ausnahme des IC 17 zwischen Chemnitz Hbf. und Dresden Hbf.)
  • ICE
  • EC
  • Flixtrain und andere (private) Fernverkehrszüge
  • Flixbus und andere (private) Fernbusse

Falls ihr euch bei manchen Sonderverkehrsmitteln, z. B. Schmalspurbahnen, nicht sicher seid, fragt bitte bei den jeweiligen Unternehmen/Verbünden nach.

Fahrausweis

Als Fahrausweis dient eure TUC-Card mit dem Aufdruck "SS 22 V STIK" oder ein Jahresticket-Ersatzausweis, der in den Monaten Juni, Juli bzw. August gültig ist. Dies hat auch der VMS auf seiner Seite klar gestellt: VMS-FAQ zum 9-Euro-Ticket (zweiter Absatz, vorletzte Frage).

Es ist nicht möglich, eine TUC-Card mit altem Aufdruck in Kombination mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung als Fahrausweis zu nutzen.

Die Regelungen zu gültigen Fahrausweisen gibt es hier.

Kindermitnahme

Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr können kostenfrei mitgenommen werden.

Bitte beachtet, dass die kostenfreie Mitnahme eigener Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (d. h. bis zu dem Tag, an dem sie ihren 15. Geburtstag haben) nur im ursprünglichen Geltungsbereich des Student_innen-Jahrestickets möglich ist. In allen anderen Landesteilen muss für Kinder ein eigenes 9-Euro-Ticket oder ein reguläres Ticket erworben werden.

Fahrradmitnahme

Die kostenlose Mitnahme des Fahrrades ist mit dem 9-Euro-Ticket nicht automatisch möglich. Für den Geltungsbereich des Student_innen-Jahrestickets findet ihr hier die aktuellen Regelungen. Für die anderen Landesteile müsst ihr euch beim jeweiligen Verkehrsunternehmen oder Verbund informieren.

Bitte beachtet auch, dass die Verkehrsmittel im Sommer voraussichtlich sehr voll sein und eine Mitnahme des Fahrrades daher nicht immer garantiert werden kann.

Hundemitnahme

Für Hunde kann kein 9-Euro-Ticket erworben werden. Es gelten die Regelungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens bzw. Verbundes.

Erstattung

Je nachdem, in welche der folgenden Gruppen ihr gehört, erhaltet ihr so euer Geld zurück:

1. Personen im Besitz eines Student_innen-Jahrestickets (Aufdruck "SS 22 V STIK")

Wenn eure TUC-Card, ggf. nach Aktualisierung an einem TUC-Card-Terminal, den Aufdruck "SS 22 V STIK" aufweist, ihr also keine reguläre Erstattung oder Befreiung beantragt habt, so benötigen wir eure IBAN. Nur so können wir euch die Differenz zwischen Jahresticket und 9-Euro-Ticket erstatten. Ab sofort könnt ihr uns dafür unter folgendem Link eure IBAN mitteilen: http://stura.cc/9-euro-ticket-erstattung

Um dieses Verfahren durchführen zu können, wurden dem Universitätsrechenzentrum die Loginkennzeichen der berechtigten Student_innen durch den Studierendenservice übermittelt. Die für diesen Vorgang vorgesehene Datenschutzerklärung könnt ihr hier einsehen: http://stura.cc/9-euro-ticket-dse

Eure IBAN muss bis zum 31. Dezember 2022 gültig sein. Solltet ihr euch zum Ende des Sommersemesters 2022 exmatrikulieren, so muss die Angabe der IBAN bis zum dahin erfolgen, da im Anschluss kein Login mehr möglich ist.

2. Personen, die eine Erstattung beantragt haben (Aufdruck "SS 22 STURA")

Ihr braucht euch um nichts kümmern. Im Rahmen der regulären Erstattung erfolgt auch die Erstattung bzgl. des 9-Euro-Tickets.

3. Personen, die vom Ticketbeitrag befreit wurden (Aufdruck "SS 22 STURA")

Da ihr den Beitrag für das Student_innen-Jahresticket aufgrund einer Befreiung nie entrichtet habt, gibt es auch keine Erstattung. Ihr könnt aber online, in der App, am Automaten oder am Schalter jederzeit das 9-Euro-Ticket erwerben.

Für alle Verfahren gilt: Am 31. Oktober 2022 ist Schluss - danach ist keine Meldung für die 9-Euro-Ticket-Erstattung mehr möglich. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zum 9-Euro-Ticket findet ihr z. B. bei der Deutschen Bahn. Falls ihr Fragen habt, schreibt uns einfach eine E-Mail an 9-euro-ticket@tu-chemnitz.de