Artikel vom 02. April 2011
[Studiengebühren] Anhörung zur 6. HRG Novelle
Am 9. November 2004 führt das Bunderverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe eine Anhörung zur 6. HRG Novelle durch. Hierbei werden die klagenden CDU-geführten Länder (darunter auch Sachsen), aber auch der Freie Zusammenschluss von Studierendenschaften (FZS) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) ihren Standpunkt darlegen. Die Bundesländer, welche diese Normenkontrollklage anstrebten, erhoffen sich von dem Urteil (welches voraussichtlich Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres bekannt gegeben wird) die Möglichkeit Studiengebühren von uns Studenten einfordern zu dürfen. Der Studentenrat der TU Chemnitz wird bei der Anhörung zugegen sein und somit die Wichtigkeit des Themas an den Hochschulen untermauern. Es sind keine Proteste oder störende Aktionen geplant, da wir die Ehrwührdigkeit des BVG nicht in Frage stellen wollen. Weitere Informationen gibts beim Referat Hochschulpolitik:
Links zum Thema
Steffen Riediger
Posted in Referat Hochschulpolitik, Startseite on Apr 02, 2011