Studentische Prüfungsberatung

Kontakt: pruefungsberatung(x)stura.tu-chemnitz.de

*bitte @ statt (x) nutzen

Beratungsperson: Mike Niederstraßer

Schön, dass Du uns gefunden hast! Auch wenn wir natürlich hoffen, dass alle Deine Prüfungen erfolgreich sind und Du nur aus reinem Interesse an den Angeboten des StuRa hier vorbeikommst, so möchten wir Dir doch zur Beratungsstelle ein paar Informationen geben, falls nicht alles wie erwartet geschieht oder bereits geschehen ist. (Stand: Februar 2023)

Wer kann sich an uns wenden?

Die Beratungstätigkeit ist aus Rechtsgründen auf die Mitglieder der Studierendenschaft der TU Chemnitz beschränkt. Wenn Du demnächst Studi hier sein wirst oder bis vor kurzem warst, melde Dich trotzdem und wir sehen dann individuell, ob und wie wir Dir helfen können.

Für Prüfer_innen, auch wenn sie gerade selbst noch Studierende waren und jetzt vielleicht promovieren oder gar nur als Hilfskraft angestellt sind (was es natürlich überhaupt nicht gibt), dürfen wir nicht tätig sein. Hier wären andere Wege zu finden.

Was ist die Aufgabe der Beratungsstelle?

Die von der TUC unabhängige Prüfungsberatung des StuRa hilft Dir bei allen Fragen rund ums Prüfungsgeschehen und damit zusammenhängenden Problemen. Sie unterstützt Dich beim Formulieren von Anträgen und Widerspruchsschreiben sowie der Bewertung der (Antwort-)Schreiben der Hochschule und ist dabei allein auf Deiner Seite – es fließen keine Informationen an die Hochschule oder die Prüfer_innen!

Wann solltest Du uns kontaktieren?
  • Grundsätzlich so früh wie möglich…
  • und auch wenn es nur eine potentielle Frage ist, oder Du noch nicht so ganz genau weißt, ob es eine Frage wird
  • Wenn das Problem aber schon eilt und Fristen ablaufen, solltest Du aber auch daran denken, schon mal selbst mittels eines formlosen Briefs an die in der abschließenden Rechtsbehelfsbelehrung genannte Stelle Widerspruch einzulegen – schon um die Fristen zu wahren. Eine Begründung ist (zunächst) nicht erforderlich und kann nachgereicht werden. Schreibe danach möglichst schnell an uns und gib im Betreff einen Hinweis auf die Dringlichkeit oder laufende Frist und sende idealerweise auch den gescannten Bescheid mit.
Mit welchen Fragen kannst Du Dich uns wenden?
  • Du hast bei einer Prüfung das Gefühl, dass etwas nicht regelkonform oder einfach nur „seltsam“ war
  • Du gar nicht erst zugelassen worden bist oder Fristen verpasst hast
  • Es Probleme bei der Masterstudiumszulassung gibt
  • Du seit Monaten nichts von Deiner Hausarbeit, über Deine Abschlussarbeit oder von Deinem Antrag gehört hast und es langsam dringend wird
  • Es herrscht einfach nur noch Onlinechaos und Du siehst einfach nicht, wie Du dann noch zu einem Abschluss kommen kannst
  • Dir wird eine schriftliche Begründung der Prüfungsbewertung oder eine Einsicht in die Unterlagen (per Kopie) verweigert
  • Du hast einen Bescheid bekommen, das darin Geschriebene sollte aber so nicht bestehen bleiben, ist irgendwie falsch oder völlig verquer und unverständlich
  • Es geht um den Vorwurf des Plagiats, unzureichender Vorleistungen, nicht eingehaltene Fristen, nicht anerkannten Rücktritts oder einen abgelehnten Nachteilsausgleich – vielleicht sogar verbunden mit Folgen beim BAföG oder ganz grundsätzlich beim Studium
  • Nach einer Gremienentscheidung oder nachdem „der Prof“ es sich nochmal überlegt hat, wird plötzlich etwas ganz anderes als zuvor verlangt
  • Da findest, dass da mal grundsätzlich was in der Prüfungsordnung geändert werden sollte
  • Du siehst Dich persönlich benachteiligt, diskriminiert oder es wurde unangemessen mit Dir umgegangen
...und mit welchen nicht?

Fragen zu einem guten Studienablauf oder der Studienorganisation beantworten Dir am besten Dein Fachschaftsrat oder die Studienfachberatung Deines Studiengangs. Schau auch mal auf den Seiten der anderen Beratungsangebote des StuRa und des StuWe vorbei, vielleicht gibt es dort noch was noch besser Zutreffendes. Im Zweifel aber schreib uns, wir vermitteln Dich gern weiter.

Wie schon angemerkt, dürfen wir nur solche Beratungen und für aktuell an der TU Chemnitz studierenden Menschen erbringen, die sich aus ihrer Studierendenrolle ergeben

Was können wir dann anbieten?

Unsere Beratung findet gemeinsam mit Dir raus, wo die Probleme liegen können, ermittelt Lösungsansätze und Strategien des Umgangs, bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei arbeitet sie auch mit anderen Beratungsstellen (z.B. des Studierendenwerks) zusammen, denn selten kommt ein Problem allein.

Wir beraten Dich zu Deinen Rechten und Handlungsmöglichkeiten im Prüfungsverfahren, bei der Bewertung von Prüfungsleistungen, Zulassung zu und Rücktritt von Prüfungen, Prüfungswiederholung und Prüfungsentscheidungen sowie bei Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren, beim Nachteilsausgleich und allen Fragen rund um Prüfungen bis hin zum Widerspruchsverfahren, bei der Anfechtung von Entscheidungen und Bewertungen und noch so einigem mehr. Auch wenn es darum geht, speziell diese Schreiben auf deutsch zu verfassen oder es um sonstige studienrechtliche Verwaltungsfragen geht unterstützen wir Dich gern.

Wo liegen die Grenzen dieser Beratungsstelle?

Aus rechtlichen Gründen ist keine weitergehende Unterstützung in gerichtlichen Verfahren möglich und auch eine direkte Intervention bei Prüfungsausschüssen scheidet aus. Bevor es dazu kommt, solltest Du aber schon mal bei der Beratung vorbeigeschaut haben.

Die von unserer Prüfungsberatung angebotenen Informationen und Hilfestellungen sind vor allem grundsätzlicher Natur und darin Erörterungen der Student_innen berührenden Rechtsfragen insbesondere in Angelegenheiten hochschulrechtlicher Natur. Es dürfen daher nur außergerichtliche Dienstleistungen oder Tätigkeiten als Beistand (z.B. bei Anhörungen oder Terminen) erbracht werden. Uns steht kein Zeugnisverweigerungsrecht zu und es gibt kein Beschlagnahmeverbot für uns überlassene Akten oder sonstige Informationen. Zudem bestehen Haftungseinschränkungen und wir verfügen nicht über eine Anwaltshaftpflichtversicherung.

Könnt ihr mir auch als interessiertes Gremienmitglied helfen?

Auch hinsichtlich der Zweckmäßigkeit oder der Veränderung von Prüfungs- und Studienordnungen kann die Prüfungsberatung Fragen beantworten, wobei sie nicht die Arbeit der Fachschaftsräte in diesem Bereich ersetzt, sondern darüber hinaus gehende Anfragen beantwortet und mit dem StuRa verbunden ist, um auch hochschulpolitisches Handeln wie z.B. für Ordnungsänderungen anregen zu können. Auch können einzelne thematische Veranstaltungen organisiert werden.

Neben der Einzelfallberatung für Studierende können sich auch studentische Gremien oder Mitglieder an die Beratung wenden, wenn Sitzungen vorbereitet oder überindividuelle Problemlagen oder Veränderungen besprochen werden sollen.

Ich bin studentisches Prüfungsausschussmitglied und hätte da mal eine Frage…

Klar, eigentlich müsste die Uni für Deine Schulung sorgen und Dich unterstützen, Deiner Rolle als einzige Student_in im Ausschuss gerecht zu werden. Müsste. Wenn es also darum geht, wie grundsätzlich Fragen anzugehen wären, oder was sich so in letzter Zeit an neuen Anforderungen oder Urteilen ergeben hat oder Du den Eindruck hast, von allen Infos im Ausschuss abgeschnitten zu sein, weil der Vorsitzende über Euch hinweg entscheidet, dann melde Dich einfach mal, oder komm' zum Wochenendseminar → „Einstieg in das Prüfungsrecht für studentische Gremienmitglieder“.

Diese haben zwar seit Corona nicht mehr stattgefunden, aber wir diskutieren aktuell darüber, ob und wie wir sie wieder anbieten können. Schreib uns gern Deine Meinung dazu oder biete uns Deine Unterstützung für die Orga solcher Veranstaltungen an :-)

Was kostet mich das?

Die Arbeit der Prüfungsberatung wird über den Semesterbeitrag von allen Student_innen, die Mitglied der Studierendenschaft sind, solidarisch finanziert und kostet Dich nichts zusätzlich.

Wie und wann erreichst Du uns?

Bitte gib dann zunächst per E-Mail an (pruefungsberatung@stura.tu-chemnitz.de) (auch verschlüsselt möglich, siehe folgender Extraeintrag) Bescheid, so dass die Frage vielleicht schon elektronisch beantwortet oder aber ein Beratungsgespräch vereinbart werden kann. Das Angebot der Prüfungsberatung wurde zuletzt deutlich ausgeweitet und ist jeden Donnerstag im persönlichen Gespräch von 11:15 bis 17 Uhr Uhr für Eure Fragen verfügbar. Da ein Teil der Arbeit im Homeoffice stattfindet, sind darüber hinaus auch telefonische Beratungen zu anderen Zeiten möglich.

Telefonisch sind wir über 0371/531 16004 erreichbar.

Direkt zum StuRa kann ich nicht und Informationen per Telefon und simple E-Mail sind mir zu wenig vertraulich, was gibt’s für Alternativen?

Zum Schutz Deiner personenbezogenen Daten und der Vertraulichkeit der E-Mails solltest Du nicht nur in diesem Fall niemals unverschlüsselte Nachrichten senden. Öffentliche Einrichtungen sind aufgefordert, nicht ohne Zustimmung der Kommunikationspartner_innen personenbezogene Daten per unverschlüsselter E-Mail zu versenden.

Da ihr und wir zumeist keinen Zugriff auf unsere jeweiligen Mailprovider haben und deswegen keine (vollständige) Transportverschlüsselung sicherstellen können, wäre eine Verschlüsselung auf der Inhaltsebene empfehlenswert, wie sie das PGP-Verfahren bietet. Gute Infos zum Thema findest Du unter anderem hier

Habt ihr einen PGP-Schlüssel und wie bekomme ich ihn?

Um uns abgesichert Informationen zukommen zu lassen, kannst Du unseren PGP-Schlüssel verwenden. Bitte achte auch darauf, dass Du nicht nur die Nachricht sondern auch etwaige Anhänge verschlüsselst und uns auch Deinen (öffentlichen) Schlüssel sendest oder auf einem Keyserver hinterlegst, damit wir auf gleichem Wege antworten können.

Bitte vergleiche nach dem Import unseres Schlüssel den Fingerprint: A7A2 4A93 D2B2 C678 9221 C7CA B1EC D9DC BE88 D0BD und aktualisiere vor Verwendung nach einer längeren Unterbrechung Deine(n) Schlüssel (z.B. von (https://keys.openpgp.org)), so dass Du von einem eventuellen Widerruf (Revocation) erfährst oder einen neuen Schlüssel erhältst.

Auf welcher Rechtsgrundlage arbeitet die Beratungsstelle?

Wir werden im Rahmen studentischer Interessenvertretung und nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und oder in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und ggf. als Beistand im Sinne des § 14 Abs. 4 VwVfG tätig und bieten vor allem Hilfe zur Durchsetzung studentischer Rechte insbesondere innerhalb von Prüfungsrechtsverhältnissen und deren Begründung. Die Beratungsstelle ist Teil des Studierendenrats als Organ der Studierendenschaft nach §24 SächsHSFG zur Erfüllung der hochschulinternen, hochschulpolitischen und sozialen Belange der Student_innen.

Und wie geht’s nach der Beratung weiter, falls die Bandagen härter werden?

Für eine noch notwendige (weitere) Rechtsberatung oder (außer-)gerichtliche Vertretung wende Dich bitte entsprechend an eine derart fachkundige Stelle. Da die Kosten eines etwaigen Rechtsstreits erheblich sein können und häufig anwaltliche Hilfe zumindest von Vorteil ist, sollte rechtzeitig über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht werden. Gewerkschaften (wie die GEW oder auch ver.di) bieten auch für ausbildungsrechtliche und bestimmte sozialrechtliche Streitfälle ihrer Mitglieder einen Rechtsschutz als Teil der Mitgliedschaftsrechte an.