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Pressemitteilung vom 26. Februar 2018

Datenschutz? Nein, Danke! – sagt die Staatsregierung. Zumindest dann, wenn es um Prüfungsrücktritte aus Krankheitsgründen geht!

Auf eine Kleine Anfrage („Nachweis der Prüfungsunfähigkeit im Studium und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ - Drucksache 6/12130) hat das Wissenschaftsministerium ausgeführt, was aus Sicht der Staatsregierung für einen Prüfungsrücktritt aus Krankheitsgründen notwendig ist. Die Annahme, der Krankenschein sei ausreichend, ist hier leider nicht zutreffend. Begründet wird dies mit der „Chancengleichheit für künftige Berufsbewerber.“

Der Student_innenrat fordert eine klare Abkehr von dieser Praxis an der TU Chemnitz. Denn auch an unserer Universität fordern die Prüfungsausschüsse durch entsprechende Formulare, dass bei Prüfungsrücktritten aus Krankheitsgründen die Student_innen ihre Symptome offenlegen, damit der Rücktritt genehmigt wird.

„Hier maßen sich Nichtmediziner_innen an, auf Grund von Symptomen Entscheidungen treffen zu können, von denen sie nicht den Hauch einer Ahnung haben. Dabei soll die Kompetenz nicht vom Prüfungsausschuss abgezogen werden, aber das Votum der behandelnden Mediziner_in ausreichend sein“, äußert sich Marius Hirschfeld, Referent für Hochschulpolitik.

Die Begründung dieses massiven Eingriffs in die informationelle Selbstbestimmung stellt mehr als eine Zumutung dar. „Krankheitsgründe für das Verschieben von Prüfungen geben Student_innen nicht zum Spaß an. Dadurch wird der Aufwand in den kommenden Semestern nur vergrößert, müssen doch dann neben den regulären Prüfungen zusätzlich die nachzuholenden absolviert werden. So entsteht eine massiv erhöhte Prüfungslast“, kritisiert Stanley Jarosczinsky, Referent für Lehre und Studium.

„Der „gelbe Schein“ muss für solche Fälle ausreichen. Student_innen sollen nicht intime Details ihrer Erkrankung gegenüber Prüfungsausschüssen äußern müssen. Die Prüfungsausschüsse an der TU Chemnitz sind aufgefordert, dem unverzüglich nachhzukommen“, fordert Hirschfeld abschließend.

Für Rückfragen steht Ihnen Marius Hirschfeld, Referent für Hochschulpolitik, unter 0171/6261949 sowie marius.hirschfeld@stura.tu-chemnitz.de gerne zur Verfügung.

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Posted in Pressemitteilungen, Startseite on Feb 26, 2018