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Artikel vom 14. Januar 2016

Solidaritätsbekundung mit dem AStA Frankfurt am Main

Das Referat Antidis solidarisiert sich mit dem AStA Frankfurt am Main bzgl. des Urteils des OLG:

Hierzu Sebastian Cedel, Referent für Öffentlichkeitsarbeit: "Es muss den Vertreter_innen der Studierendenschaft möglich sein zu sozialen Themen der Gesellschaft Stellung zu beziehen. Das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierendschaft per Verfügung zu schwächen und der hier erfolgte tiefe Einschnitt in die Pressefreiheit sind in keinster Weise hinnehmbar."

Zur Information ein Auszug aus der Pressemitteiliung AStA:

OLG zensiert studentische Berichterstattung und stellt demokratische Selbstverwaltung in Frage
Am 11. Januar 2016, hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit einer einstweiligen Verfügung die Kritik an sexualisierter Gewalt und Pick-Up-Artists unterbunden. Der AStA wird die Einstweilige Verfügung nicht hinnehmen.

Der Zeitung der Studierendenschaft wurde mit dem Urteil untersagt, sexistische Übergriffe zu thematisieren. Ausgehend von Übergriffen auf dem Campus haben sich mehrere Autor*innen diesem Thema und dem ihm inhärenten Sexismus gewidmet. An der Uni wurden Frauen angesprochen und übergriffig belästigt mit Techniken, die sich der Pick-Up Artist-Szene zurechnen
lassen.

"Es ist bezeichnend, dass sich gerade jetzt in Deutschland die juristische Auseinandersetzung mit Pick-Up-Artists nicht auf die gewalttätigen Übergriffe bezieht, sondern auf die Frage, ob über diese berichtet werden darf", sagt Johannes Fechner, AStA-Zeitungsredakteur.

"Im Klartext bedeutet das Urteil, dass Sexismus und mackerhaftes Auftreten nicht nur am Campus, sondern in der gesamten Gesellschaft stattfinden und dass sich Studierende wie ich nicht auf den gebotenen Plattformen damit auseinandersetzen dürfen", empört sich eine Autorin der betreffenden Artikel.

(...)

"Wir werden die Einstweilige Verfügung in keinem Fall hinnehmen. Jetzt muss im Hauptverfahren entschieden werden", kündigt Valentin Fuchs, AStA-Vorstand, an. "Schließlich hat das Landesgericht ursprünglich für uns entschieden. Dieses nun neu gefällte Urteil ist ein Angriff auf die demokratischen Rechte der Studierenden. Der AStA vertritt die Interessen der Studierenden und bietet ihnen Plattformen zur Artikulation, das müssen wir verteidigen."

Vollständige Pressemitteilung

Posted in Referat Antidiskriminierung, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Startseite on Jan 14, 2016