Artikel vom 24. Januar 2015
StuRa der TU Chemnitz verurteilt NC-Praxis und bietet Beratungen an
TU Chemnitz verschickt Ablehnungsbescheide an Studienanfängerinnen – StuRa der TU Chemnitz verurteilt NC-Praxis und bietet Beratungen an In den kommenden Tagen erreichen die von der TU Chemnitz versendeten Zulassungs‐ und Ablehnungsbescheide für zulassungsbeschränkte Studiengänge im Wintersemester 2014/15 ihre Adressatinnen. Die Bewerbungsfrist für die fünf Bachelor‐ und zwölf Masterstudiengänge mit NC sowie den Staatsexamensstudiengang Lehramt an Grundschulen endete am 15. Juli. „Die Nichtzulassung in einen Studiengang, aufgrund von willkürlich festgelegten Kapazitätszahlen, verstößt gegen das in Art. 12 des Grundgesetzes garantierte Recht auf freie Berufswahl.", bewertet Bernd Hahn, studentischer Senator an der TU Chemnitz, die Praxis der TU Chemnitz. „Bereits vor über 40 Jahren steckte das Bundesverfassungsgericht äußerst enge Grenzen für eine Zulassungsbeschränkung von Studiengängen, die an der TU Chemnitz regelmäßig missachtet werden.“, so Hahn weiter. Wie schon im vergangenen Jahr bietet der Studentinnenrat Beratungen zum Umgang mit Ablehnungsbescheiden an, in denen auch Wege aufgezeigt werden, wie eine Zulassung für das gewünschte Studium trotzdem noch möglich ist. Zum letzten Wintersemester konnten bereits mehrere bereits abgelehnte Studieninteressentinnen ihr gewünschtes Studium aufnehmen. „Der Bedarf übersteigt die tatsächliche Anzahl zur Verfügung stehender Studienplätze teilweise enorm. So forderte der deutsche Wissenschaftsrat im letzten Jahr einen Kapazitätsausbau der Studienangebote an deutschen Hochschulen. Bund und Länder sind in der Pflicht, den Hochschulen endlich die nötigen Mittel zur Bereitstellung von ausreichend Studienplätzen in akzeptabler Qualität zur Verfügung zu stellen!“, schätzt Bernd Hahn die Verantwortlichkeit für die aktuelle Situation ein. Hilfesuchende können sich ab sofort an die E‐Mailadresse nc‐beratung@stura.tu‐chemnitz.de wenden. Der von der derzeitigen Staatsregierung angeordnete Stellenabbau von 1042 Stellen bis 2020 wird die Grundrechte künftiger Studierwilliger weiter beschneiden - es Bedarf nicht weniger Stellen sondern mehr! Bei Rückfragen erreichen Sie Bernd Hahn, NC-Berater des StuRa, unter 0174 / 6185254.
Bernd Hahn
Posted in Referat Lehre und Studium, Startseite on Jan 24, 2015