Artikel vom 24. Januar 2015
StuRa legt Verfassungsbeschwerde gegen neues Hochschulgesetz ein.
Der Studentinnenrat der TU Chemnitz legt am heutigen Tage Verfassungsbeschwerde beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig ein. Der Grund ist das Verfahren zur Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes, welche am 26. September im Sächsischen Landtag beschlossen wurde. Den zentralen Kritikpunkt stellt dabei die von der CDU/FDP-Regierungsfraktion initiierte Veränderung der Regelungen zur Verfassten Studentinnenschaft dar. „Zu der in letzter Minute per Änderungsantrag der Regierungsfraktion eingebrachten de facto Abschaffung der Verfassten Studentinnenschaft hatten die Betroffenen nicht die Möglichkeit im Rahmen einer Anhörung Stellung zu beziehen. Dadurch wurde nicht nur die Information der Abgeordneten über die weitreichenden Folgen einer solchen Änderung verhindert, sondern auch das sich aus Art. 21 und Art. 82 Abs. 3 der Sächsischen Verfassung ergebende Mitwirkungsrecht durch Anhörung der Studentinnenräte verletzt.“ begründet Bernd Hahn, Referent für Lehre & Studium, den Vorstoß des Studentinnenrates der TU Chemnitz. Mit der betreffenden Änderung hatte die CDU/FDP-Regierungskoalition innerhalb von weniger als drei Wochen zwischen Einbringung der Änderung und Beschlussfassung im Landtagsplenum die studentische Interessenvertretung in Sachsen empfindlich beschnitten. „Dass durch die Änderung des Gesetzes nicht, wie von den Verantwortlichen behauptet, die Freiheit von Studentinnen gestärkt wird, sondern deren Mitbestimmungsrechte geschwächt und durch die Folgen dessen die Attraktivität des Studienstandortes Sachsen maßgeblich gemindert wird, ist bis heute vielen Abgeordneten immer noch nicht klar.“ kommentiert Dirk Leichsenring, Referent für Hochschulpolitik, den zweifelhaften Gesetzgebungsprozess. Die studentische Mitbestimmung steht nicht nur im Fokus der Politik, sondern stellt auch ein aktuelles Forschungsthema dar. So sieht der Konstanzer Hochschulforscher und Soziologe Tino Bargel den Ausbau der studentischen Mitwirkung als "funktional notwendig"(1 an. "Die offenkundige Ignoranz gegenüber Gesellschaft und Forschung, mit der CDU und FDP parteipolitische Interessen vertreten und zur Not auch gegen die Verfassung durchsetzen, ist bedauerlich" äußert Kristian Onischka, Mitglied des Studentinnenrates, seine Bedenken. Für Rückfragen steht ihnen Bernd Hahn (0174/6185254) zur Verfügung.
Bernd Hahn
Posted in Referat Hochschulpolitik, Startseite on Jan 24, 2015