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Artikel vom 02. April 2011

Erneuter Skandal: Rektor begeht Rechtsbruch!

Pressemitteilung vom 19.12.2008 Der Rektor der Technischen Universität Chemnitz, Prof. Dr. Klaus-Jürgen Matthes, hat sich geweigert, das Konzil der TU Chemnitz, das höchste beschlussfassende Gremium, einzuberufen. Das genau ist laut Sächsischem Hochschulgesetz aber seine Aufgabe. Grundsätzlich muss der Rektor dies sogar mindestens einmal jährlich tun. Die letzte reguläre Sitzung fand jedoch am 25. Januar 2007 statt! Im Konzil muss der Rektor samt Rektoratskollegium gegenüber der Hochschulöffentlichkeit jährlich Rechenschaft ablegen. Es ist unfassbar, denn laut Aussage des Sekretariats des Rektors gibt es derzeit noch nicht einmal einen Rechenschaftsbericht. Weder für das Jahr 2007, noch für das Jahr 2008! Der Rektor will sich seiner wohl wichtigsten Verantwortung entziehen! Ein Blick in das Hochschulgesetz genügt, um zu sehen, welche wichtigen Funktionen das Konzil in der Universität einnimmt. Diesen Funktionen hat der Rektor einfach den Garaus gemacht. „Das ist eine vorsätzliche Behinderung eines Universitätsgremiums“, so Kristian Onischka, Senator der TU Chemnitz. Die studentischen Vertreter haben in vielen Gesprächen und schriftlichen Mitteilungen mehrfach darauf hingewiesen, dass das Konzil dringend einzuberufen ist. Der Rektor ließ sich jedoch nicht beraten. Daraufhin haben die studentischen Vertreter das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in Dresden eingeschaltet und an der TU Chemnitz ein Ordnungsverfahren gegen den Rektor eingeleitet. „Es ist mir unbegreiflich, wie der Rektor grundlegende Rechte der Universitätsöffentlichkeit so mit Füßen treten kann“, so Philipp Stroehle, Mitglied im Sitzungsvorstand des Konzils.

Kristian Onischka

Posted in Referat Hochschulpolitik, Startseite on Apr 02, 2011