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Artikel vom 02. April 2011

Künftig König Rektor statt Basisdemokratie?

Schon mal was vom Sächsischen Hochschulgesetz gehört? Dieses Gesetz, kurz SächsHG genannt, ist quasi das Grundgesetz für die sächsischen Hochschulen. Es regelt die innere Organisation der Hochschulen von den Wahlen bis hin zur Zusammensetzung der Gremien, es schreibt die grundlegenden Rahmenbedingungen für das Studium fest und organisiert die studentische Selbstverwaltung. Diese Grundlage für das Studieren und Forschen an den Hochschulen in Sachsen und somit auch in Chemnitz wird derzeit novelliert und soll zahlreiche Veränderungen an den Hochschulen bewirken. Vergangenen Mittwoch hieß es deshalb wieder: "In Dubio ad disputationem – Im Zweifel zur Diskussion"! Der StuRa lud ein, um euch die wichtigsten Änderungen vorzustellen und über die Auswirkungen auf die TU Chemnitz zu diskutieren. Wir freuen uns, dass trotz der bevorstehenden Prüfungszeit und der vermutbaren "Trockenheit" des Themas einige Studenten den Weg zur Diskussion fanden. Alle, denen es nicht möglich war, an der Veranstaltung teilzunehmen, seien hiermit auf die am 2.2. stattfindende Podiumsdiskussion verwiesen. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

  • Abschaffung des Konzils als bisher höchstes Gremium der Uni, in dem derzeit alle Gruppen (Studenten, Professoren, akademische und sonstige Mitarbeiter) und alle Fakultäten der TUC vertreten sind
  • Abschaffung des Kuratoriums und dafür Einführung eines Hochschulrates, der zum Großteil aus Externen, also Personen aus Wirtschaft, Politik o.ä., besetzt werden soll. Dieser ist dann für die Genehmigung des Struktur- und des Entwicklungsplanes sowie des Haushaltsentwurfes zuständig. Er hat also großen Einfluss auf die langfristige Entwicklung der Universität. Zusätzlich hat er das Recht, Vorschläge für die Wahl des Rektors zu machen. Problematisch daran ist, dass an der Vorschlagsliste u. U. kaum Mitglieder der Universität beteiligt wären.
  • Das Rektorat wird in seinen Kompetenzen sehr gestärkt, indem ihm Aufgaben übertragen werden, die zuvor von anderen Gremien ausgeübt wurde. Dazu zählen: - Berufungen neuer Professoren und die Genehmigung von Studien- und Prüfungsordnungen (derzeit noch SMWK), - die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen (derzeit noch Senat), - die jährliche Abgabe des Rechenschaftsberichts an Senat, Hochschulrat und SMWK (derzeit noch Konzil), - die Bestellung der Dekane sowie der Abschluss von internen und externen Zielvereinbarungen (neue Kompetenzen), - Beschneidung von Kompetenzen des Senates. Der Senat setzt sich wie das Konzil aus Mitgliedern aller Gruppen und Fakultäten zusammen und entscheidet über die akademischen Angelegenheiten in Lehre, Studium, Weiterbildung und Forschung, die die gesamte Universität betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die Entscheidung über die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen geht nach dem derzeitigen Entwurf des neuen SächsHG an das Rektorat über, der Beschluss von Studien- und Prüfungsordnungen wird ebenfalls nicht mehr beim Senat liegen.

Problematisch sind die Veränderung aus Sicht der Studenten deshalb, weil viele Entscheidungen an Gremien gegeben werden, in denen die Studenten nicht vertreten sind und somit auch kein Mitspracherecht haben (Rektorat, Hochschulrat). Was geht mich das an? Es ist wichtig für dich zu wissen, was sich künftig ändert und welche Mitspracherechte du verlierst. Noch Fragen? hopo@stura.tu-chemnitz.de

Holger Langenau

Posted in Referat Hochschulpolitik, Startseite on Apr 02, 2011