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Artikel vom 02. April 2011

BVerfG: Der Klage wurde stattgegeben!

Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage einiger unionsgeführter Länder gegen das 6te Hochschulrahmengesetz (HRG) stattgegeben. Es wurde der Weg für alle Bundesländer freigemacht, selbstständig Studiengebühren einzuführen, wobei der Höhe dabei aktuell keine Grenzen gesetzt sind. Eine Einschränkung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in Gesamtdeutschland konnte vorläufig nicht erkannt werden. Im zweiten Teil des Urteils wurde zudem auch die Pflichteinführung der Verfassten Studierendenschaft in allen Bundesländern und damit deren gesetzmässige Festschreibung als unzulässiger, über die eigene Kompetenz hinausgehender Eingriff angesehen und demzufolge abgelehnt. Weitere Infos in Kürze

Links zum Thema

  1. Pressemitteilung des BVerfG: Regelung zum Studiengebührenverbot und zur Bildung verfasster Studierendenschaften mangels Gesetzgebungsrechts des Bundes nichtig
  2. Entscheidung des BVerfG (exakter Text)
  3. SPIEGEL ONLINE: KARLSRUHER URTEIL. Gebührende Klarheit
  4. SPIEGEL ONLINE: Geist für Geld. Der Lange Weg zu Studiengebühren
  5. ZEIT: Kopf oder Zahlen
  6. FINANCIAL TIMES: Studiengebühren im internationalen Vergleich
  7. FRANKFURTER RUNDSCHAU: Verfassungsgericht macht Weg für Studiengebühren frei

Sven Regel

Posted in Referat Hochschulpolitik, Startseite on Apr 02, 2011