Gesetze und Ordnungen
Sächsisches Hochschulgesetz
Dieses Gesetz (kurz: SächsHSG) bildet im Rahmen des Bildungsföderalismus die Grundlage für alle staatlichen sächsischen Hochschulen. Hier sind Dinge wie die Hochschulplanung und -finanzierung, der Aufbau der Hochschule, die Gremienstruktur, die verfasste Studentenschaft und allgemeine Punkte zum Thema Studium und Lehre, wie z.B. Qualitätssicherung, Studienabschluss, aber auch Regelungen für Mitarbeiter und Professoren sowie zentrale Einrichtungen der Hochschulen verankert.
Grundordnung der TU Chemnitz
In der Grundordnung der TU Chemnitz werden ergänzend und präzisierend zum Hochschulgesetz Regelungen, vor allem zu den Organen der Hochschule und den Rechten und Pflichten ihrer Mitglieder, getroffen.
Ordnungen der Student_innenschaft
Als Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts hat die Student_innenschaft (ihr gehören alle Student_innen der TU Chemnitz an) das Recht, ihre innere Ordnung (in einem gewissen Rahmen) selbst zu regeln. Verpflichtend sind u.a. Regelungen zur Aufteilung in Fachschaften, zur Höhe des Semesterbeitrages, zum Aufstellen des Haushaltsplanes und zu den Wahlen aufzunehmen. Dies sichert zum einen die Vertreter_innen, zum anderen vor allem die Student_innen ab.
Grundordnung
Die Grundordnung der Student_innenschaft regelt das Selbstverständnis der Student_innenschaft und bildet die Grundlage für die studentische Selbstverwaltung als Teilkörperschaft öffentlichen Rechts. Alle weiteren Ordnungen bauen direkt oder indirekt auf der Grundordnung auf.
- Dritte Satzung zur Änderung der Grundordnung (2019)
- Zweite Satzung zur Änderung der Grundordnung (2018)
- Grundordnung der Student_innenschaft (2016) (enthält die ursprüngliche Grundordnung sowie die erste Änderungssatzung)
Geschäftsordnung
In der Geschäftsordnung wird vor allem das Verfahren und der Ablauf der Sitzungen des StuRa geregelt. Sie legt fest, mit welcher Frist eingeladen werden muss, wie Anträge zu behandeln sind, wie Beschlüsse gefasst werden und einige Details mehr.
- Änderung der Geschäftsordnung durch Artikel 1 der Demokratiestärkungssatzung (2019)
- Geschäftsordnung des Student_innenrates (2015)
Wahlordnung
Die Wahlordnung der Student_innenschaft regelt die Modalitäten der Wahl der Organe der Student_innenschaft, also der Fachschaftsräte und des Student_innenrats. Dazu gehören, wie der Wahlausschuss gebildet wird, an wie vielen aufeinanderfolgenden Tagen gewählt wird, wie Wahlvorschläge auszusehen haben, welche Fristen einzuhalten sind usw. Die Wahlordnung der Student_innenschaft gilt nicht für die Wahlen der studentischen Mitglieder in die Fakultätsräte und den Senat. Hierfür ist die Wahlordnung der Universität zuständig
- Studentische Corona-Wahlordnung
- Änderung der Wahlordnung durch Artikel 3 der Demokratiestärkungssatzung (2019)
- Wahlordnung der Student_innenschaft (12/2017, gültig ab dem 01. April 2018)
Beitragsordnung
Um ihren zahlreichen Aufgaben laut SächsHSFG gerecht zu werden, erhebt die Student_innenschaft einen Beitrag von ihren Mitgliedern, den Student_innen. Aus diesem Topf finanzieren sowohl die Fachschaftsräte, als auch der Studenten_innrat ihre Arbeit. Darüber hinaus profitieren vor allem die zahlreichen studentischen Initiativen von diesen Geldern. Dieser Beitrag ist Teil des Semesterbeitrags.
Zum Semesterbeitrag gehört auch der Beitrag für das Deutschlandsemesterticket und für das Student_innen-Kulturticket. In der Beitragsordnung werden auch die Möglichkeiten zur Befreiung vom Student_innen-Jahresticket geregelt.
Finanzordnung
Die Finanzordnung der Student_innenschaft regelt detailliert, wie die Organe der Student_innenschaft (StuRa und FSR) mit den ihnen zugewiesenen Mitteln umzugehen haben. So wird festgelegt, wie der Haushaltsplan aufgestellt wird, was passiert, wenn er überzogen wird, wer für welche Konten zeichnungsberechtigt ist, wie der Jahresabschluss gemacht wird und wie das Ganze dokumentiert wird. Außerdem enthält sie Regelungen zu den Finanzen der Studentenclubs, die zur Student_innenschaft gehören.
- Bekanntmachung der Neufassung der Finanzordnung der Student_innenschaft (2023)
- Zweite Satzung zur Änderung der Finanzordnung der Student_innenschaft (2022)
- Änderung der Finanzordnung durch Artikel 2 der Demokratiestärkungssatzung (2019)
- Satzung zur Änderung der Finanzordnung der Student_innenschaft (12/2017)
- Finanzordnung der Student_innenschaft (2015)
Ordnung der Kommission für die Bearbeitung von Diskriminierungsfällen
Diese Ordnung regelt den Umgang mit Meldungen von Diskriminierungsfällen an der TU Chemnitz durch eine speziell dafür eingerichtete Kommission des Student_innenrates.
Wohnheimstudentenclubordnung
Die vier drei Studentenclubs PEB, CdK, FPM und der Filmclub Mittendrin unterstehen formal dem Student_innenrat. Die dazugehörige Ordnung schreibt deren Aufgaben, aber vor allem auch die Mitgliedschaft und die Finanzierung vor.
Chemnitzer StudentenNetz-Ordnung
Das Chemnitzer StudentenNetz (CSN) kümmert sich darum, dass die Student_innen in ihren Wohnheimen die beinahe unbegrenzten Möglichkeiten des Internets nutzen können. Diese Einrichtung wird ähnlich eines Studentenclubs gesehen und muss daher auch eine Ordnung haben.
Ordnung des Studentenwerks
In Sachsen gibt es vier Studentenwerke. Diese sind staatliche Einrichtungen, werden vom Staat mitfinanziert und unterstehen dem Hochschulgesetz. Ähnlich den Organen der Hochschule muss sich also auch unser Studentenwerk, welches sowohl für die Student_innen der TU Chemnitz, als auch die der Westsächsischen Hochschule Zwickau (Studentenwerk Chemnitz-Zwickau) verantwortlich ist, eine Ordnung geben, die Punkte wie z.B. Aufgabenbereiche, Zuständigkeiten aber auch Organisation und Finanzen aufgreift. Die jeweils aktuellen Ordnungen findet ihr auf den Seiten des Studentenwerkes