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Artikel vom 14. Juni 2018

StuRa Sitzung vom 12.06.2018

Hallo liebe Studis, hier der neue Newsletter aus dem StuRa. Viel Spaß in der Sonne und lernt nicht zu viel ;)

Das Referat LuSt tut kund

Wir ihr euch berichtet haben war das Referat LuSt diese Woche beim Rektor, um über eine sinnvolle Verwendung der angesammelten Gelder aus den Langzeitstudiengebühren zu beraten. Es wurden einige Vorschläge unterbreitet, doch die im Gesetz festgeschriebene Zweckgebundenheit der Mittel macht eine Verwendung im Sinne der Verbesserung der Lehre nicht einfach. Um wirklich etwas zu verändern (zusätzliche Beratungsangebote schaffen, Stellen ausschreiben ect) ist es einfach zu wenig und zu unsicheres Geld. Ein eindeutiger Beweis für die Unsinnigkeit dieser Gebühren. Wer weiß wie viele Langzeit Studis in den nächsten Semestern dazu kommen, wie viele abbrechen, wie viele ihren Abschluss machen. Wir als StuRa sind jedoch der Meinung, dass es sich hier um studentische Gelder handelt, dass 176.000 Euro jetzt schon zu viel sind, um länger abzuwarten und dass dieses Geld schnellst möglich den Studis wieder zu gute kommen muss. Aktuell steht ein Vorschlag im Raum, eine Stelle für eine Vermittlungsperson zwischen ZPA und Studierenden zu schaffen. Wir bleiben auf jeden Fall dran und halten euch auf dem Laufenden.

Das Referat akademischer Sanitätsdienst tut kund

Unsere fleißigen Lebensretter sind überall da im Einsatz, wo viele Menschen, Action und Partystimmung unheilige Allianzen eingehen. Der Referatsleiter Elias hat heute während der Sitzung berichtet wo in den letzten Wochen Einsätzen stattgefunden haben, welche Schulungen geplant sind und was es im Referat ASD sonst so neues gibt.

Ihr wollt auch mal Held in Uniform spielen? Habt vielleicht sogar schon eine Aus- oder Weiterbildung im akademischen Bereich absolviert? Dann meldet euch und macht mit beim Akademischen Sanitätsdienst.

(https://www.tu-chemnitz.de/stura/de/referate/asd)

Datenerhebung im Rahmen des TUCpanel

Der Prorektor hat im Auftrag des Rektors auf die Anfrage des StuRa zum rechtlichen Hintergrund der Datenerhebung im Rahmen des TUCpanels geantwortet. Der StuRa hatte u.a. nach der Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Daten gefragt. In diesem Kontext verweist das Rektorat auf Art.6 Abs.I SatzI Buchst.e DSGVO i.V.m. §14 Abs.1 Satz1 Nr.3 SächsHSFG und §9 SächsHSFG. Insbesondere mit Bezug auf §9 SächsHSFG ist klar festzuhalten, dass es keine rechtmäßige Erhebung darstellt. Das Verfahren zur Qualität der Lehre und zur Evaluierung der Studiengänge ist mit dem StuRa abzustimmen (§9 Abs.2), was jedoch nicht erfolgt ist. Weiterhin bestimmt das Nähere der Gesamtumsetzung, insbesondere zur Unterrichtung der betroffenen Personen über Zweck und Inhalt von Befragungen und Evaluationen sowie die Verfahren zur Bewertung der Lehre, eine Evaluationsordnung, die vom Senat im Benehmen mit dem Rektorat, den Fakultätsräten und dem StuRa erlassen wird (§9 Abs.5). In einer weiteren Frage wurde nach dem Zweck der freiwilligen Verbindung zwischen erhobenen Daten und Matrikelnummer gefragt. Die Antwort Liegt vor und wirkt, als ob wir uns auf dem Weg zum gläsernen Studi befinden.
Wir zweifeln die Rechtmäßigkeit dieser Art der Datenverarbeitung an.

Diese Antragsbegründung könnt ihr wortgetreu so im Protokoll der Sitzung finden. Long Story short - der StuRa zweifelt die Rechtsgrundlage an auf derer die Daten des TUCpanels erhoben wurden und werden. Diese Bedenken wurdem dem Rektorat unterbreitet und voranstehendes kam nun so, als Reaktioin auf die Sitzung des StuRa.

Nach eingehender Diskussion und nochmaliger Sichtung der Rechtsgrundlagen, hat der StuRa beschlossen, das Rektorat zur Löschung des Daten, sowie eventuell daraus generierte Auswertungen, aufzufordern. Dafür wurde eine Frist von zwei Wochen gestellt, danach sieht sich der StuRa gezwungen sich an die Rechtsaufsicht der Hochschule zu wenden.

So das wars erstmal aus eurem StuRa, bei Fragen und Anregungen wisst ihr ja, wo ihr uns findet.

Posted in Newsletter on Jun 14, 2018