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Artikel vom 24. Januar 2018

Schulungsangebot für Mitglieder in Studienkommissionen

Was beinhalten Studiendokumente? Wie sind Module richtig zu schreiben? Welche Vorgaben gibt es für die Erstellung von Studiendokumenten? Was ist zu beachten, wenn Studiengänge novelliert werden?

Die Arbeit in Studienkommissionen erscheint manchmal einfacher, als man vorher denken mag. Bei der Ausgestaltung, Überarbeitung oder einfachen Änderung von Studienordnungen ist allerdings einiges zu beachten. So gibt es verbindliche Strukturvorgaben für Module. Es existieren Definitionen von Arbeitsaufwand. Es existieren Vorgaben, wann und wie viele Leistungen zu erbringen sind. Und es gibt Richtlinien für die Formulierung von Modulbeschreibungen, die das Studium massiv erleichtern.

Diese Vorgaben, Strukturen und Richtlinien sind essentiell für die gute Studierbarkeit von Studiengängen. Aus diesem Grund wird vom Student_innenrat wieder eine Schulung mit genau diesen Inhalten angeboten.

Wer soll teilnehmen?

Mitglieder in Studienkommissionen, Berater_innen in Fachschaftsräten für Studienangelegenheiten, alle am Thema interessierten Menschen

Wann findet die Schulung statt?

am 05.04. 14:30-19:30 Uhr

und am 05.05. 09:00-17:00 Uhr.

Es ist unbedingt erforderlich an beiden Tagen teilzunehmen!

Was kostet die Schulung?

Es wird keine Gebühr erhoben!

Anmeldung an: lust@stura.tu-chemnitz.de

Anhänge:

Posted in Referat Lehre und Studium, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Startseite on Jan 24, 2018