Artikel vom 24. Januar 2015
Studentinnen-Jahresticket ab WS13/14
Liebe Kommilitoninnen, wir arbeiten gerade auf Hochdruck an der Informationsseite zur Rückmeldung bzw. zum Ticket. Wir rechnen damit, dass diese bis spätestens dieser Woche vollständig sein wird. Im Wesentlichen wird sich aber von den Verwaltungsabläufen her zunächst keine spürbare Änderung ergeben. Der Leistungsumfang ab Oktober ist größer, so dass es keine Einschränkungen sondern Verbesserungen gibt. Da sich die Beitragsordnung in der gültigen Fassung noch nicht im Onlinesystem der TU Chemnitz befindet stellen wir euch die Entwurfsfassung zur Verfügung. Hier solltet ihr auf die meisten Fragen eine Antwort finden. Sollten nach dem Lesen der Beitragsordnung noch Unklarheiten bestehen, könnt ihr euch per Mail an verkehr@stura.tu-chemnitz.de wenden. Häufige Fragen: Muss ich auch während des Praktikums, Urlaubssemester oder Auslandsaufenthalts zahlen?? Für diese und andere Gründe gibt es die Möglichkeit der Befreiung oder Rückerstattung. Ersteres muss vor der Rückmeldung beantragt werden. Die möglichen Gründe hierfür findet ihr in der Beitragsordnung. Alternativ könnt ihr auch einfach zu den Öffnungszeiten vorbei kommen. Was passiert wenn ich mein Studium zum kommenden Semester beende? Wenn du dich exmatrikulierst bzw. exmatrikuliert wirst, kannst du anteilig für bereits gezahlte Monate eine Rückerstattung beantragen. Bei Exmatrikulation zum Folgesemester (bspw. Ende März) würdest du befreit werden, da du keine Studentin mehr bist. Somit würde die Forderung erlöschen. All dies findet man direkt oder indirekt in der Beitragsordnung. Auszug aus der Beitragsordnung: "Für Studierende, die nach Ablauf des ersten Gültigkeitssemesters des Studenten-Jahrestickets nicht mehr Mitglied der Technischen Universität Chemnitz sind, wird der Gültigkeitszeitraum des Studenten-Jahrestickets nach § 2 Abs. 3 Sätze 1 und 2 auf das erste Gültigkeitssemester beschränkt. Die Beitragspflicht für die zweite Rate des Studenten-Jahrestickets nach Absatz 4 erlischt." Was kostet das Ticket? das Ticket kostet 313,30 EUR pro Jahr. Dies wird aufgrund der Sozialverträglichkeit in zwei Teile gesplittet, demnach pro Semester 156,65 EUR. Mein Geld reicht gerade nicht, gibt es ein Darlehen? Insofern es jemanden gerade finanziell schwer fällt den Betrag aufzubringen, gibt es die Möglichkeit ein Darlehen beim Studentinnenwerk nach §4 Abs. 2 der Sozialleistungsordnung des SWCZ schnell zu bekommen. Auszug: "Semestergebühren-Darlehen (einmalige Zahlung von bis zu 200,00 Euro pro Student zur Finanzierung der Semestergebühren)" Link: http://www.swcz.de/de/soziales/andere-finanzierungsquellen/studentenwerksdarlehen Kann ich mich befreien lassen? Ja, es gibt die Möglichkeit der Befreiung und der Rückerstattung. Näheres findest du in der Beitragsordnung. ************************************************** In den Publikationen des Studentinnenrates gelten feminine Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts, sowie für Personen die sich keinem Geschlecht zuordnen können oder wollen.
Kristian Onischka
Posted in Referat Öffentlichkeitsarbeit, Startseite on Jan 24, 2015