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Artikel vom 24. Januar 2015

Wehrt euch gegen Ablehnungsbescheide!

StuRa der TU Chemnitz verurteilt NC-Praxis und bietet rechtliche Hilfestellung an Nach dem weitgehend NC-freien Wintersemester 11/12, führt die TU Chemnitz aktuell in mehreren Studiengängen Zulassungsbarrieren ein. Dazu Bernd Hahn, Referent für Lehre und Studium des Studentinnenrates: "Die Nichtzulassung in einen Studiengang, aufgrund von willkürlich festgelegten Kapazitätszahlen, verstößt gegen das Verfassungsgerichtsurteil von vor 40 Jahren." Weiter dazu Dirk Leichsenring, Referent für Hochschulpolitik des Studentinnenrates: "Die Kapazitätsberechnungen an der TU Chemnitz sind höchstens Schätzungen. Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit alle Interessentinnen, die sich Rechtsbeistand suchten, unverzüglich immatrikuliert. Die TU Chemnitz hat Angst vor einem Präzedenzfall, den sie verlieren würde." Aktuell wird auf der Unihomepage das ausstehende Losverfahren angepriesen. "Wir verurteilen die derzeit von der TU Chemnitz beworbene Lospraxis. Die Zukunft unsere künftigen Absolventinnen darf nicht zum Glücksspiel verkommen!" kommentiert Hahn. Das Problem geht jedoch über die Chemnitzer Stadtgrenzen hinaus. "Ein Teil des Problems ist die seit Jahren undurchdachte Schätzung des SMWK über die Studienanfängerinnenzahlen. Die Hochschulen werden damit und den daraus resultierenden weniger werdenden Finanzmitteln allein gelassen, weshalb sie auch zu grundgesetzwidrigen Mitteln greifen müssen." erläutert Leichsenring. Hahn: "Wir bieten ab sofort eine Rechtsanfangsberatung für Interessentinnen an, die bereits einen Ablehnungsbescheid erhalten haben oder wegen ihres hohen Abiturschnitts von vornherein von einer Bewerbung um einen Platz in einem beschränkten Studiengang absehen." Betroffene erhalten unter der Mailadresse des Referats für Lehre und Studium[1] Hilfe. "Außerdem stellen wir Formblätter zur Studienplatzklage zum Download auf unserer Website bereit." so Hahn weiter. "Der Studentinnenrates der TU Chemnitz fordert alle anderen Studierendenschaften auf, sich ebenso gegen die fortwährend andauernde Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte von Abiturientinnen zu stellen!" appelliert Leichsenring abschließend. Bernd Hahn

Posted in Referat Lehre und Studium, Startseite on Jan 24, 2015