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Artikel vom 24. Januar 2015

Staatsregierung treibt Entdemokratisierung und Kommerzialisierung Sächsischer Hochschulen voran

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz wird morgen vom Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien des sächsischen Landtages mit Hilfe von Sachverständigen begutachtet. Der Studentinnenrat hat die beigefügte Stellungnahme beschlossen und dem Landtag übersandt. Unter dem Deckmantel der Stärkung der Autonomie der Hochschulen sollen nach Willen der Staatsregierung die Hochschulen immer mehr von Lehr- und Forschungseinrichtungen in gewinnorientierte, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit unterworfene Bildungsfabriken verwandelt werden. Die demokratischen Mitbestimmungsgremien der Hochschulen wie der Senat, dem alle Gruppen der Hochschule angehören, werden zugunsten der externen Steuerung durch die Ministerien für Wissenschaft und Kunst sowie für Finanzen und den Hochschulrat entmachtet. Mit dem neuen Gesetz werden, statt Freiheit für die Hochschulen zu gewährleisten, detaillierte Zielvorgaben, die einseitig von der Regierung diktiert werden können die bei deren Nichterreichen massive Sanktionen für die Hochschulen nach sich ziehen, eingeführt. „Die geplante Umbenennung in Hochschulfreiheitsgesetz ist unter den massiven Eingriffen in die Selbstbestimmung der Hochschulen blanker Hohn“, sagte Bernd Hahn, Referent für Lehre und Studium des Studentinnenrates. „Ganze Fakultäten, Institute und Studiengänge werden somit zur Manövriermasse schwarz-gelber Haushaltspolitik gemacht, da die Hochschulen nur noch die Freiheit haben werden, dem Sparen zuzustimmen ohne selbst gestalten zu können“, so Hahn weiter. „Die geplante Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudierende und Menschen aus nicht EU-Staaten zeigt, wie wenig Sachverstand in der Regierung vorhanden ist. Zum einen gibt es bereits eine Regelstudienzeitbeschränkung, sodass Langzeitstudierende nach einer gewissen Zeit exmatrikuliert werden und nun sollen diese Studierende im letzten Semester auch noch Gebühren zahlen, was zu einem sicheren Studienabbruch führt“, führt Hahn weiter aus. Der Aufwand für die Erhebung von Langzeitstudiengebühren übersteigt die zu erwartenden Einnahmen massiv. Darüber hinaus stellen Studiengebühren, egal welcher Form, eine hohe soziale Hürde dar und wurden aus diesem Grund in der Mehrzahl der Bundesländer wieder abgeschafft. Als die Vertretung der Chemnitzer Studentinnen sehen wir an dem vorgelegten Gesetzentwurf in weiten Teilen Nachbesserungsbedarf, da er die Autonomie der Hochschulen eklatant beschneidet und lediglich die einfachere Umsetzung von Spardiktaten der Staatsregierung an den Hochschulen erleichtert und den Namen HochschulFREIHEITsgesetz nicht verdient. Positionen zu den Änderungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte der anliegenden Stellungnahme des Studentinnenrates[1], die auch den demokratischen Fraktionen des sächsischen Landtages übersandt wurde. Für Rückfragen steht Ihnen Bernd Hahn (0174/6185254) zur Verfügung

Dirk Leichsenring

Posted in Referat Öffentlichkeitsarbeit, Startseite on Jan 24, 2015