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Artikel vom 02. April 2011

Personalvertretung auch für studentische Beschäftigte

PRESSEMITTEILUNG Nr. 16 / 2010 Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften und der Bereich Hochschule und Forschung der GEW Sachsen reagieren mit einer Petition auf eine Vorlage zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes. Mit dieser Petition an den Sächsischen Landtag fordern beide die Einbeziehung der wissenschaftlichen, künstlerischen und studentischen Hilfskräfte sowie der Lehrbeauftragten in die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung. „Durch den Ausschluss der mehr als 10.000 studentischen Beschäftigten, wissenschaftlichen Hilfskräften mit Hochschulabschluss und der wachsenden Zahl von Lehrbeauftragten haben die Personalräte keine Möglichkeit der Mitsprache. Dabei geht es um die Gestaltung von Arbeitsbedingungen, des Arbeitsumfeldes und des Arbeitseinsatzes“, so Michael Moschke, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften. „Darüber hinaus haben Regelungen und Vorgaben für Angestellte an einem Lehrstuhl unterschiedliche Gültigkeit: Dienstvereinbarungen, die der Personalrat mit einer Hochschule abschließt, gelten nicht für diese Personengruppen.“ Die zunehmende kurzfristige Beschäftigung und Befristung des akademischen Mittelbaus führt zu einer faktischen Unwählbarkeit von wissenschaftlichem Personal, da 80% der wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Hochschulen Arbeitsverträge von weniger als drei Jahren haben. „Dadurch wird es für kaum einen der Mitarbeiter möglich sein, eine Amtszeit in diesen Gremien zu verbringen. Folglich ist nur noch eine Personalvertretung durch unbefristetes Verwaltungspersonal möglich. Dies führt faktisch zum Ausschluss des akademischen Mittelbaus aus der Personalvertretung“, ergänzt Marco Unger, Koordinator der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften.

Links zum Thema

  1. http://www.gew.de/Binaries/Binary63458/PetitionsPostkartePersVG.pdf
  2. http://www.kssnet.de

Kristian Onischka

Posted in Referat Hochschulpolitik, Startseite on Apr 02, 2011