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Artikel vom 02. April 2011

Leitlinien einer künftigen Vereinbarung zwischen der Staatsregierung und den sächsischen Hochschulen

Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften hat am Montag im Landtag zur Zukünftigen Entwicklung der Hochschulen folgende Stellungnahme abgegeben. Sehr geehrte Ausschussmitglieder, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, eine Hochschulvereinbarung ist dringend notwendig, um den Hochschulen die benötigte Planungssicherheit zu geben, um ihre Aufgaben auch erfüllen zu können. Daher ist dieser Antrag ein guter Schritt, diesen wichtigen Aspekt auch breiter und nicht nur hinter verschlossenen Türen in Ministerium und Rektoraten zu diskutieren. Ich möchte nun auf einige inhaltliche Punkte des Antrags näher eingehen. 1. Leitlinien a) Angemessene Personal- und Finanzressourcen Die Beibehaltung der derzeitigen Förderung ist eine Minimalforderung, erscheint auf Grund der indirekten Kürzungen seit 2003 aber nicht ausreichend. Angesichts des viel beschworenen anstehenden Fachkräftemangels, welcher eine gute Ausbildung jetziger und zukünftiger Studierender bedingt, wäre eine Kürzung der finanziellen Mittel ein großer Fehler. Bereits jetzt schultern die sächsischen Hochschulen eine zum Teil massive Überlast. Die Hochschulen erhalten, seit die Vereinbarung über die Hochschulen 2003 geschlossen wurde, einen konstanten Betrag - betrachtet man die Inflation seither, so ist dies eine reale Kürzung von 11,1% . Eine Senkung der finanziellen Mittel mit der Begründung zurückgehender StudienanfängerInnenzahlen läuft daher dem Ziel der Qualitätssicherung von Lehre und Forschung zuwider. Man kann nicht einerseits von Exzellenz und Innovation träumen und andererseits die Hochschulen gezielt unterfinanzieren. Insbesondere in Bezug auf die zurückgehende Zahl der Hochschulzugangsberechtigen aus Sachsen wird es umso notwendiger, durch gut finanzierte Lehre und Forschung sowie Studiengebührenfreiheit sächsische Hochschulen auch außerhalb Sachsen attraktiv zu machen. Eine teure Imagekampagne wie „Pack dein Studium“ ist weder nachhaltig noch effektiv, wenn die Rahmenkriterien für ein Studium in Sachsen nicht stimmen. Die Grundmittel je Studentin und Student sinken seit Jahren kontinuierlich. Daher sollte sich Sachsen auch nicht öffentlichkeitswirksam auf seinem überdurchschnittlich hohen Anteil Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt ausruhen. Mit einem vergleichsweise schwachen Bruttoinlandsprodukt sind solche Zahlenspiele Augenwischerei und täuschen darüber hinweg, dass faktisch ein großer Bedarf besteht. Während sich die Studierendenzahlen laut statischem Landesamt seit 1993 mehr als verdoppelt haben , sind die wissenschaftlichen Personalstellen mit einigen Schwankungen nahezu unverändert geblieben. Daran lässt sich bereits ein eklatanter Personalmangel in Lehre und Forschung ablesen. Daher dürfen auch die durch den Hochschulpakt bislang weiter finanzierten, ursprünglich zu streichenden 300 Stellen nicht gestrichen werden. Hohe Studierendenzahlen sowie Forschungsleistungen können mit Personalkürzungen nicht geleistet werden. b) Leistungs- und Innovationsbudgets Leistungsorientierte Mittelvergabe erscheint angesichts dieser Unterfinanzierung undenkbar. Bevor darüber diskutiert werden kann, muss eine solide Grundfinanzierung von Lehre und Forschung gegeben sein. Wettbewerb ohne Ressourcen ist nicht sinnvoll. Hier sei angemerkt, dass die Sächsischen Hochschulen zur Erweiterung des Wissen, der Forschung und der Lehre kooperieren sollten statt sich in gegenseitigen Wettbewerb zu drängen. Leistungsorientierung in der Mittelvergabe ist weiterhin problematisch, da sie sich auf den „Output“ von Lehre und Forschung fokussiert und keine geeigneten Kriterien für Inhalte festlegen kann. . So soll der Versuch unternommen werden Lehre und Forschung auf messbare und verwertbare Ergebnisse zu reduzieren. So wird beispielsweise grundlegende oder langwierige Forschung behindert und lediglich die sogenannte „Anwendungsforschung“ für die Wirtschaft gefördert und gefordert. Somit ist keine Innovation möglich, indem begünstigt wird, sich nur noch auf bekanntem Forschungsgebiet zu bewegen, um einen klaren Output vorweisen zu können. c) Anreize für die Sicherung und Erhöhung der Studienplatzkapazitäten Studienplatzkapazitäten müssen finanziell abgesichert sein, reine Anreize sind nicht genug. Eine Orientierung an den Absolventinnen- und Absolventenzahlen scheint daher sehr sinnvoll, da die einseitige Orientierung an Neuimmatrikulationen, wie sie beispielsweise der Hochschulpakt fordert, die Beratung und Betreuung im Studium völlig unbeachtet lässt. Bestes Beispiel ist der Studiengang Pädagogik an der TU Chemnitz, der gezielt mit Fehlinformationen an abgelehnte Studienbewerber und Studienbewerberinnen der Psychologie vermittelt wurde. Durch die Bewerbung des Studiengangs als „Ersatz“ für Psychologie mit Anteilen an Psychologie sind zwar enorm hohe Immatrikulationszahlen zu vermelden, dies geht aber zulasten der Studierenden und deren Studieninteressen. Auch eine Überbuchung von Studiengängen infolge einer einseitigen Orientierung an Neuimmatrikulationen führt zu schlechten Betreuungsverhältnissen und hohen Abbruchquoten. 2. Zielvereinbarungen a) Qualitätssicherung in der Lehre Man kann nichts sichern, was nicht existiert. Insofern sind, wie bereits ausgeführt, Qualität und Qualitätssicherung ohne die entsprechenden finanziellen Mittel nicht denkbar. Hier bietet beispielsweise das neu gegründete hochschuldidaktische Zentrum in Leipzig einen Ansatz, der von Seiten des Landes auch dementsprechend unterstützt werden sollte. Auch die Hochschulen müssen anfangen, es nicht nur als ein übergeordnetes Konstrukt zu begreifen, sondern als Möglichkeit, ihre Lehre nachhaltig zu verbessern. b) Forschungsprofile weiterentwickeln Es ist sicherlich sinnvoll, Forschungsprofile zu entwickeln und weiter zu entwickeln, allerdings sollte daraus keine ausschließliche Orientierung auf ökonomisch verwertbare Ergebnisse entstehen. Die Breiten- und Grundlagenforschung ist grundlegend wichtig, um eine breite und freie Forschungslandschaft in Sachsen aufrecht zu erhalten und Innovationen zu ermöglichen. c) Geschlechtergerechte Entwicklung des Personals Die geschlechtergerechte Entwicklung des Personals ist ebenfalls grundlegend. Dabei greifen allerdings Maßnahmen zu kurz, die erst auf der Ebene des wissenschaftlichen Personals ansetzen. Vielmehr muss angesichts der bestehenden Schere zwischen dem Anteil an Frauen und Männern in den Hochschulen bereits im Studium angesetzt werden. Da sich mit steigender Qualifikation immer geringere Anteile an Frauen in der Wissenschaft finden, ist eine reine Personalpolitik nicht in der Lage, die Ursachen anzugehen. Somit ist zusätzlich auch dringend geboten, das Studium geschlechtergerecht zu organisieren. Dazu gehören Teilzeitangebote sowie eine gezielte finanzielle und inhaltliche Förderung. Auch beispielsweise eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten durch eigene Budgets für Förderprogramme innerhalb der Hochschulen erscheint notwendig. Weiterhin sollten durch diese Maßnahmen auch angeblich Männer- oder Frauenspezifische Studienfächer für das jeweilig andere Geschlecht geöffnet werden. Insbesondere in den stark männlich dominierten MINT-Fächern ist noch viel Gleichstellungsarbeit zu leisten, die ebendiese Öffnung ermöglicht. Außerdem wäre eine Ergänzung des Kriteriums in den Zielvereinbarungen sinnvoll: So sollte auch die Gleichstellung anderer benachteiligter Gruppen in den Aufgabenbereich aufgenommen werden. Beispielsweise Benachteiligung aufgrund von Herkunft oder Beeinträchtigungen müssen bearbeitet werden. d) Absicherung der Kapazitäten für Lehramts- und Erzieherausbildung Der anstehende Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern, insbesondere im Bereich der Grund- und Mittelschule, ist hinlänglich bekannt. Eine neue Hochschulvereinbarung sollte sich daher dringend von der überholten Forderung verabschieden, deren Lehramtsausbildung in Leipzig zu konzentrieren, da dies den Bedarfszahlen der kommenden Jahre widerspricht und für Leipzig allein nicht leistbar ist. Grundsätzlich ist eine breite Lehramtsausbildung notwendig und nur unter Beibehaltung mindestens der Lehramtsstandorte Dresden und Leipzig möglich. Fazit Insgesamt scheint es angesichts der Relevanz der Hochschulvereinbarung für Lehre und Studium unverständlich, dass bislang keine Studierenden in den Prozess eingebunden wurden, obwohl die Bitte und das Angebot zum Gespräch bereits lange besteht. Wer über einen bevorstehenden Fachkräftemangel diskutiert, sollte eben jene zukünftigen Fachkräfte auch ernst nehmen und den Sachverstand der Studierenden nicht verschenken. Dieser Schritt in Richtung einer GEMEINSAMEN und transparenten Diskussion mit den Studierenden ist überfällig und muss nun gemacht werden. Eine der ersten Maßnahmen könnte sein, dass das SMWK Studierendenvertreterinnen oder Vertreter in die beratende Expertinnen- und Expertenkommission zur Hochschulentwicklung einbezieht, die es Ende März öffentlich bekannt gegeben hat. Für eine solche Diskussion ist die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften der beste Ansprechpartner. Auch in den Hochschulen muss eine transparente und offene Diskussion ermöglicht werden, die aufgrund der derzeitigen, per Hochschulgesetz vorgegebenen Gremienstruktur leider oft zu kurz kommt. Informationen werden nicht weitergegeben und die Mitgliedergruppen zum Teil nicht beteiligt. Auf beiden Ebenen ist ein eindeutiger Diskussionsbedarf zu konstatieren. Hochschulentwicklungsplanung kann nur erfolgreich sein, wenn sie unter Beteiligung aller Mitgliedergruppen der Hochschulen entsteht.

Marco Unger

Posted in Referat Hochschulpolitik, Startseite on Apr 02, 2011