Artikel vom 02. April 2011
"Relevanz von Anwesenheitslisten"
Als Student der TU Chemnitz, vor allem der philosophischen Fakultät, sieht man sich ständig mit der Problematik der Anwesenheitslisten/ -pflicht konfrontiert. Diesbezüglich kam es bereits des Öfteren zu erheblichen Konflikten zwischen Studenten und Lehrenden und sogar zur Nicht-Zulassung Studierender zu Prüfungen. An der TU Dresden (TUD) wurde jedoch kürzlich durch Herrn Prof. Dr. Lenz, seines Zeichens Prorektor für Bildung an der TUD, ein Schreiben über die „Relevanz von Anwesenheitslisten“ veröffentlicht. Er macht darin deutlich, dass „alle Eingriffe in die Rechte der Studierenden […] eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung [erfordern], die Verankerung in Prüfungsordnungen/ Studienordnungen reicht dafür allein nicht aus.“ Dass diese gesetzliche Ermächtigung nicht gegeben ist, belegt er mit dem Neuen Sächsischen Hochschulgesetz: „Zudem findet sich hinsichtlich der studentischen Pflichten in § 22 Abs. 2 SächsHSG, der in § 4 Satz 1 und 4 SächsHSG verankerten Freiheit des Studiums folgend, auch lediglich ein Verweis auf die fristgerecht abzulegenden Prüfungen; eine allgemeine Pflicht zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist nicht vorgesehen.“ Das Schreiben wurde am 13.11. an Herrn Hummel, Prorektor für Lehre und Studium an der TU Chemnitz, weitergeleitet mit der Forderung, die Lehrenden unserer Universität umgehend über die Thematik zu unterrichten. Bisher ist eine Rückmeldung leider ausgeblieben.
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Franziska Lösel
Posted in Referat Lehre und Studium, Startseite on Apr 02, 2011