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Artikel vom 02. April 2011

Studentenrat zieht Bilanz – 100 Tage neues Sächsisches Hochschulgesetz

Studentenrat zieht Bilanz – 100 Tage neues Sächsisches Hochschulgesetz Das am 24. Dezember 2008 veröffentlichte und zum 01. Januar 2009 in Kraft getretene Sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG) wird am heutigen Karfreitag 100 Tage alt. Das von der Staatsregierung und großen Koalition hoch gelobte neue Sächsische Hochschulgesetz zeichnet sich vor allem durch einen Abbau von Demokratie und Mitspracherechten aus. An der Technischen Universität Chemnitz führte dieses Gesetz zu verheerenden Auswirkung für Studierende und Professoren. Die bisherige Kompetenz des Senates über Berufungen von Professoren und Professorinnen zu entscheiden wurde durch das neue Gesetz dem Rektorat übertragen. Dies hatte zur Konsequenz, dass direkt mit der ersten Berufung im Fall der Professur Kultur- und Länderstudien Ostmitteleuropas das Ministerium mit der Rechtsaufsicht drohen musste und nun das Rektorat vom Erstplatzierten verklagt wird, da das Besetzungsverfahren äußerst mangelhaft war. Auch andere Fakultäten klagen beständig ihr Leid, dass das Rektorat mit den neuen Aufgaben überfordert sei und es zu großen Verzögerungen bei der Besetzung von Stellen kommt, kommentiert Kristian Onischka Mitglied des Studentenrats und Senator der Technischen Universität Chemnitz. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in Dresden [SMWK], welches den Hochschulen und den Studierenden beratend, als auch klärend zur Seite stehen sollte ist überfordert. Auf Grund der vielen Unklarheiten, welche durch den Gesetzestext entstanden sind werden nunmehr seit 6 Wochen keine Anfragen mehr beantwortet. Folglich entstehen erhebliche Probleme, welche bereits im Vorfeld hätten geklärt werden können, so Marco Unger, Leiter des Referats für Hochschulpolitik des Studentenrates der Technischen Universität Chemnitz. Dass dieses Gesetz mit Fehlern behaftet ist hat selbst die Regierung schnell erkannt und versuchte nach nur wenigen Monaten klammheimlich eine „Kleine Novelle“ des Gesetzes durch den Landtag zu bekommen. Mit dieser Novelle sollen Verwaltungsgebühren an den Hochschulen ermöglicht werden, obwohl neuerdings beide Parteien der großen Koalition ihr Bestreben nach Gebührenfreiheit vorgeben, ist ihr derzeitiges Handeln von dem genauen Gegenteil gekennzeichnet. In Bezug auf diese Wahlversprechen ist noch darauf hinzuweisen, dass in Sachsen keine Studiengebührenfreiheit vorhanden ist, denn unteranderem erhebt auch die Technische Universität Chemnitz für Studierende in Masterstudiengängen Studiengebühren. Teilweise geschieht dies sogar rechtwidrig und die betroffenen Studierenden sind äußerst verunsichert, da die Regierung bereits seit Januar tatenlos zu sieht und ihrer Rechtsaufsicht nicht nach kommt. Besonders zum Karfreitag sehen wir den nächsten 100 Tagen äußerst bedenklich entgegen, da sich schon bereits jetzt weitere erhebliche Probleme und Folgen abzeichnen.

Kristian Onischka

Posted in Referat Hochschulpolitik, Startseite on Apr 02, 2011