Artikel vom 02. April 2011
Gericht bestätigt das Recht auf freie Studienplatzwahl
Vom AStA FU unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen die FU Berlin erfolgreich – Studienplatzklagen in Berlin weiterhin möglich. Das sogenannte "Einklagen" war angesichts steigender NC's für eine immer größere Anzahl von Studierwilligen die letzte Hoffnung auf einen Wunschstudienplatz. Ein Versuch der FU, diese Praxis einzuschränken ist nun vom Berliner Verfassungsgerichtshof untersagt worden. Im März diesen Jahres wurde auf Antrag der FU Berlin eine Studienplatzklage abgelehnt. Begründung war, den gewünschten Studiengang könne man ebensogut an an mehreren anderen Universitäten studieren, die angeblich vergleichbare Studiengänge zulassungsfrei anbieten. „Gehen sie doch nach Greifswald“, so lautet verkürzt die Aussage der Anwälte. Denn in Greifswald war das beklagte Fach NC-frei. Die sonst gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, ob an der FU im beklagten Fach noch „außerhalb der festgesetzten Kapazitäten“ zusätzliche Studienplätze frei waren, unternahm das Verwaltungsgericht Berlin gar nicht erst und folgte damit zu hundert Prozent den Argumenten der FU-Anwälte. Damit war ein Präzedenzfall geschaffen, der die ganze Konstruktion des Einklagens infrage stellte. Denn wenn die Universitäten gar nicht mehr überprüfen müssen, ob noch Zusatzkapazitäten da sind, sondern Klagen pauschal abweisen können, würden sie natürlich in Zukunft massenhaft davon Gebrauch machen. Ein Einklagen wäre nur noch in Fächern möglich, die nirgendwo in Deutschland NC-frei angeboten werden. Die von der FU vertretene Pauschalablehnung ist jedoch illegal, so entschied das Berliner Landesverfassungsgericht nun in einem Urteil mit dem Aktenzeichen VerfGH 81/08, 81 A/08. Die FU, so das Gericht, darf sich nicht „der Verpflichtung entziehen, Studierende bis zur vollen Ausschöpfung ihrer -mit öffentlichen Mitteln geschaffenen- Kapazitäten aufzunehmen“. Paradox an der Argumentation der Universität war vor allem, dass gerade die FU, die sich in der Öffentlichkeit gerne als einzigartige Elite-Hochschule präsentiert, vor Gericht ernsthaft behauptet, überall anders studiere es sich doch eigentlich ebensogut. Von Exzellenz keine spur? Um dieses Urteil für die Studierwilligen zu erreichen, war ein Gang durch alle Instanzen notwendig. Bereits bei einer Revision vor dem Oberverwaltungsgericht hatte der AStA FU die betroffene Studentin finanziell unterstützt, jedoch ohne Erfolg. Erst die von AStA FU, Refrat HU und Gewerkschaften unterstützte Verfassungsbeschwerde hatte letztlich Erfolg. Damit ist nun höchstinstanzlich festgestellt, dass ein Einklagen an den Berliner Universitäten weiterhin machbar ist. Das ist durchaus als Sieg gegen die weitere Einschränkung des Zugangs auf Bildung zu werten. Es bleibt also weiterhin notwendig, politisch für das Recht auf Bildung und eine angemessene Finanzierung der Hochschulen zu kämpfen. Allgemeiner Studierendenausschuss der FU Informationen beim Referat für Hochschulpolitik des AStA FU Berlin info(at)astafu.de Quelle: PM des ASTA FU Berlin
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Kristian Onischka
Posted in Referat Lehre und Studium, Startseite on Apr 02, 2011