Artikel vom 02. April 2011
Zweitwohnsitzsteuer
In den letzten Tagen haben viele von euch Briefe der Stadt bezüglich der Zweitwohnsitzsteuer bekommen, deshalb hier einige Erklärungen, die wir bisher von der Stadt bekommen haben. Studierende sind nicht von der Steuer ausgenommen, aber - wie auch aus dem Schreiben zu entnehmen ist - muss man diese Steuer nicht zahlen wenn man keine Erstwohnung besitzt. D.h. wenn du zu Hause (dein Erstwohnsitz) nur ein Zimmer bei deinen Eltern hast und über dieses Zimmer/diese Wohnung nicht frei verfügen kannst, dann musst du nicht zahlen. Aus diesem Grunde ist es aber notwendig, die beigefügten Unterlagen auszufüllen und an die Stadt zurückzusenden. Solltet ihr wider Erwarten Probleme haben, so wäre es schön, wenn ihr euch an bus@stura.tu-chemnitz.de wenden würdet. An den Brief sollte ein langes Erklärungsschreiben angefügt sein, wo dies alles detailliert erklärt ist.
Marco Unger
Posted in Referat Bafög und Soziales, Startseite on Apr 02, 2011