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Artikel vom 02. April 2011

Hochschulgesetznovelle

Am Donnerstag fand im Sächsischen Landtag eine Anhörung zur Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes statt. Ziel dieser Novelle ist die Umsetzung der Bolognavorgaben in Sächsisches Landesrecht. Allerdings haben sich aus Sicht der Studierenden sehr viele Fehler in den Gesetzentwurf eingeschlichen. Unter anderem soll die Genehmigung der Studiendokumente in Zukunft durch die Rektorate erfolgen, wobei sich allerdings nachgewiesener Weise oft Fehler in diese einschleichen, die bislang noch vom Ministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) beseitigt werden konnten. Ein weiterer Kritikpunkt war die rechtsunklare Formulierung bezüglich der Verbindlichkeit von Beschlüssen der Kultusministerkonferenz (KMK) für die Sächsischen Hochschulen. Darüber hinaus wurde von Seiten der Studenten noch kritisch die schlechte Umsetzung des Bolognagedankens gerügt. So sieht das Gesetz vor, ausländische Studienleistungen nicht einfach anzuerkennen, sondern dies wieder mit einem Genehmigungsverfahren zu verbinden. Das Gesetz wird weiterhin Thema im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule des Sächsischen Landtags bleiben, der schnellstmöglich eine Beschlussvorlage für den Landtag erarbeiten wird, sodass das Gesetz leider in nicht optimaler Form voraussichtlich im Dezember im Landtag verabschiedet werden kann.

Marco Unger

Posted in Referat Hochschulpolitik, Startseite on Apr 02, 2011