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Artikel vom 02. April 2011

Studiengebührenurteil Teil 2: Analysen

Nachdem sich die Medien und die diversen beteiligten Verbände seit der gestrigen Urteilsverkündung in breitem Maße mit der Thematik beschäftigt haben, kristallisieren sich erste tiefere Analysen des Urteils heraus. Dazu gehört sicherlich nicht die Aussage des bayrischen Wissenschaftsministers Goppel in den gestrigen Tagesthemen, in der er darauf hinwies, dass die Studierenden doch einfach einmal hundert Euro pro Monat sparen könnten. Das wirkt wie Hohn in den Augen jedes BaföG-Empfängers und eines Großteils der Studierenden, die dies sicherlich verneinen werden - erst recht, wenn man sich überlegt, dass der Bedarfssatz für Studierende (nach dem BaföG-Gesetz) noch unter dem ALG II liegt. Neben dem freien Zusammenschluss von Studierendenschaften (fzs) haben inzwischen auch verschiedenene Gewerkschaften, das Deutsche Studierendenwerk (DSW) und viele andere mit entsprechenden Pressemitteilungen ihren Unmut über das gestrige Urteil publik gemacht und die Politik aufgefordert, weiterhin dafür zu sorgen, dass statt der Einführung von Studiengebühren viel eher das ohnehin schon präsente soziale Ungleichgewicht (siehe 17. Sozialerhebung des DSW) an den Hochschulen mit Hilfe konstruktiver Bildungspolitik entschärft werden muss. Die Aussicht auf weitere Schulden am Ende des Studiums tut dies ganz sicher nicht. An dieser Stelle sei zudem einmal darauf hingewiesen, dass auch eine Einführung von Studienkonten nicht sonderlich zuträglich ist, die Universität humboldtscher Prägung zu erhalten. Was nun das eigentliche Urteil betrifft, so sind insbesondere die Aussagen des Verfassungsrichters Michael Gerhardt, der in seiner Funktion als "Berichterstatter" das Urteil noch einmal erläuterte, nicht unbedeutend. Er weist explizit darauf hin, dass die Länder bei der Einführung von allgemeinen Studiengebühren aufpassen müssen, eine "sozialstaatliche[r], auf die Wahrung gleicher Bildungschancen bedachte[r] Regelung" zu finden. Ansonsten werde sich das Bundesverfassungsgericht wie bei der Entscheidung zur sogenannten Altenpflege zugunsten eines einheitlichen Bundesgesetzes orientieren. Weiteres läßt sich in dem unten verlinkten Artikel aus Spiegel Online auffinden.

Links zum Thema

  1. SPIEGEL ONLINE: Studiengebührenurteil: Nein mit Wenn und Aber
  2. ARD: Tagesthemen vom 26.01.05
  3. 3SAT: Kulturzeit - Alptraum Studiengebühren. Ein Kommentar des Historikers Achatz von Müller
  4. DSW: 17. Sozialerhebung

Sven Regel

Posted in Referat Hochschulpolitik, Startseite on Apr 02, 2011