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Artikel vom 02. April 2011

Offener Brief an den Rektor - Erhebung von Studiengebühren an der Technischen Universität Chemnitz

Magnifizenz, sehr geehrter Herr Professor Dr. Matthes, im November 2008 wurde das neue Sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG) im Landtag verabschiedet. Durch dieses wurde eine Studiengebührenfreiheit teilweise fest geschrieben. Wie im Gesetzestext zu lesen ist, dürfen für das Studium bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss sowie für Graduierten- und das Meisterschülerstudium keine Gebühren erhoben werden. Für ein Studium, das zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses ist, können von einem Studenten Gebühren erhoben werden, wenn dieser bereits über einen Master-, Diplom oder Magistergrad oder den Abschluss in einem Studiengang mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung verfügt (bisheriges Studium). In diesem Falle soll die Gebühr erhoben werden, soweit die Gesamtdauer seines Studiums die Regelstudienzeit seines bisherigen Studiums nach Satz 1 um 6 Semester überschreitet. Aus dem Gesetzestext ergibt sich, dass die Technische Universität Chemnitz nur Studiengebühren von Studierenden, welche einen Master-, Diplom oder Magistergrad oder einen Abschluss in einem Studiengang mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung haben und einen Mastergrad erreichen wollen, erheben darf. Allerdings ist es bekannt, dass die Technische Universität Chemnitz immer noch von Studierenden in nichtkonsekutiven Masterstudiengängen Studiengebühren erhebt. Bereits am 10. Dezember 2008 haben wir darüber informiert und nachgefragt wann und wie die anteilige Rückerstattung der bereits erhobenen Gebühren erfolgt. Diese Anfrage ging an Herrn Dr. Schettler, Dezernent für Akademische und Studentische Angelegenheiten, und blieb unbeantwortet. Auch Anfragen und Nachfragen von Studierenden bleiben unbeantwortet. Ist Ihnen diese Tatsache bekannt? Seit wann ist Ihnen diese bekannt? Weiterhin stellt sich die Frage wofür die Studiengebühren ausgegeben werden und wer dies entscheidet? In wie weit wird die studentische Vertretung transparent eingebunden? Werden entgegen den vorgesehenen Regelungen im SächsHSG an der Technischen Universität Chemnitz weiterhin Gebühren für Studierende in nicht-konsekutiven Studiengängen, wie dem Masterstudiengang IKK, erhoben? Falls ja, wann wird die Erhebung eingestellt? Wann wird es eine Rückzahlung der Gebühren rückwirkend bis Januar 2009 geben? Neben den Studiengebühren lässt das Sächsische Hochschulgesetz die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Leistungen außerhalb der Studienund Prüfungsordnungen) zu, welche nach unserer Auffassung versteckte Studiengebühren darstellen. Auf Grund dieser Regelung sind unsere Studierenden stark verunsichert ob die Technische Universität Chemnitz eine Erhebung solcher Gebühren plant oder in Erwägung zieht. Ist es geplant, an der TU Chemnitz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren nachzudenken bzw. derartige Gebühren zu erhöhen oder neu einzuführen? Wofür könnten solche Gebühren von der Technischen Universität Chemnitz erhoben werden? Wie hoch könnten solche in etwa ausfallen? Die Studierenden wären für eine zeitnahe Beantwortung dankbar.

Links zum Thema

  1. www.keine-studiengebuehren.de
  2. UN-Sozialpakt
  3. KSS

Kristian Onischka

Posted in Referat Lehre und Studium, Startseite on Apr 02, 2011