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: Fachschaftsräte :
Wie der Stura so gehören auch die Fachschaften der Studentenschaft an und haben damit auch alle Aufgaben zu erfüllen, die das SächsHG vorschreibt. Sie sind verantwortlich für die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, hochschulinternen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten.
Die Studentenschaft setzt sich zusammen aus allen immatrikulierten Studenten der TU. Ihre Zusammensetzung, innere Ordnung und alle gesetzlichen Grundlagen sind im SächsHG verankert. Die Größe, Anzahl und Namen der Fachschaftsräte sowie ihre Sitze im Studentenrat werden durch die Satzung der Studentenschaft festgeschrieben. Momentan besitzt jede Fachschaft ihren Fachschaftsrat. Lediglich der FSR Chemie und der FSR Physik sind in einer Fakultät angesiedelt.
Die Mitglieder der Fachschaftsräte werden jedes Jahr im Herbst von den Angehörigen der jeweiligen Fakultät für die folgende Amtsperiode gewählt. Diese beginnt im April das darauffolgenden Jahres und endet genau 1 Jahr später. Laut Satzung kann jeder FSR aus bis zu 15 Mitgliedern bestehen. Studenten des Chemnitzer Modells können ihren Hauptfächern entsprechend im Wahlamt angeben, in welcher Fakultät sie geführt und wahlberechtigt sein wollen. Standardmäßig ist dies die philosophische Fakultät.
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