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Staatsregierung treibt Entdemokratisierung und Kommerzialisierung Sächsischer Hochschulen voran

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Sächsischen
Hochschulfreiheitsgesetz wird morgen vom Ausschuss für Wissenschaft und
Hochschule, Kultur und Medien des sächsischen Landtages mit Hilfe von
Sachverständigen begutachtet. Der Studentinnenrat hat die beigefügte
Stellungnahme beschlossen und dem Landtag übersandt.
   
Unter dem Deckmantel der Stärkung der Autonomie der Hochschulen sollen
nach Willen der Staatsregierung die Hochschulen immer mehr von Lehr- und
Forschungseinrichtungen in gewinnorientierte, den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit unterworfene Bildungsfabriken verwandelt werden.
   
Die demokratischen Mitbestimmungsgremien der Hochschulen wie der
Senat, dem alle Gruppen der Hochschule angehören, werden zugunsten der
externen Steuerung durch die Ministerien für Wissenschaft und Kunst sowie
für Finanzen und den Hochschulrat entmachtet. Mit dem neuen Gesetz
werden, statt Freiheit für die Hochschulen zu gewährleisten, detaillierte
Zielvorgaben, die einseitig von der Regierung diktiert werden können die bei
deren Nichterreichen massive Sanktionen für die Hochschulen nach sich
ziehen, eingeführt.
   
„Die geplante Umbenennung in Hochschulfreiheitsgesetz ist unter den
massiven Eingriffen in die Selbstbestimmung der Hochschulen blanker
Hohn“, sagte Bernd Hahn, Referent für Lehre und Studium des
Studentinnenrates. „Ganze Fakultäten, Institute und Studiengänge werden
somit zur Manövriermasse schwarz-gelber Haushaltspolitik gemacht, da die
Hochschulen nur noch die Freiheit haben werden, dem Sparen zuzustimmen
ohne selbst gestalten zu können“, so Hahn weiter.
   
„Die geplante Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudierende und
Menschen aus nicht EU-Staaten zeigt, wie wenig Sachverstand in der
Regierung vorhanden ist. Zum einen gibt es bereits eine
Regelstudienzeitbeschränkung, sodass Langzeitstudierende nach einer
gewissen Zeit exmatrikuliert werden und nun sollen diese Studierende im
letzten Semester auch noch Gebühren zahlen, was zu einem sicheren
Studienabbruch führt“, führt Hahn weiter aus. Der Aufwand für die
Erhebung von Langzeitstudiengebühren übersteigt die zu erwartenden
Einnahmen massiv. Darüber hinaus stellen Studiengebühren, egal welcher
Form, eine hohe soziale Hürde dar und wurden aus diesem Grund in der
Mehrzahl der Bundesländer wieder abgeschafft.
   
Als die Vertretung der Chemnitzer Studentinnen sehen wir an dem
vorgelegten Gesetzentwurf in weiten Teilen Nachbesserungsbedarf, da er
die Autonomie der Hochschulen eklatant beschneidet und lediglich die
einfachere Umsetzung von Spardiktaten der Staatsregierung an den
Hochschulen erleichtert und den Namen HochschulFREIHEITsgesetz nicht
verdient.
   
Positionen zu den Änderungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte der
anliegenden Stellungnahme des Studentinnenrates[1], die auch den
demokratischen Fraktionen des sächsischen Landtages übersandt wurde.
   
Für Rückfragen steht Ihnen Bernd Hahn (0174/6185254) zur Verfügung


Dirk Leichsenring

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07.06.2012  Öffentlichkeitsarbeit

 

 
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