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       F-Files 99 - Sozialhilfe
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Sozialhilfe

In der Art ihrer Hilfe werden die Sozialleistungen nach BSHG unterteilt in die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) und die Hilfe in besonderen Lebenslagen (HBL).
Die HLU soll dem Empfänger ein ,,Leben in Würde" ermöglichen, wobei die Definition Luxusgüter ausschließt. Notwendiger Lebensunterhalt umfaßt die elementarsten Notwendigkeiten wie Ernährung, Unterkunft, Kleidung etc.
In Sachsen beträgt die HLU 522 DM für Empfänger über 18 Jahre. Der Anteil am Regelsatz hängt von Euren familiären Verhältnissen ab.
Studenten gelten als Auszubildende und sind per Gesetz im Regelfall von der Sozialhilfe ausgeschlossen, egal über wieviel Einkommen sie verfügen.
Natürlich gibt es Ausnahmen. In besonderen Fällen (z.B. bei Behinderung, Schwangerschaft, Alleinerziehung oder Krankheit) kann HLU gewährt werden.
Schwangere haben während des Studiums Anspruch auf Leistungen, wie den generellen Mehrbedarfszuschlag für Schwangere (20% des Regelsatzes) ab der 12. Schwangerschaftswoche und einmalige Beihilfen, wie z.B. Kleidergeld für Umstandskleidung oder Geld für Baby-Erstausstattung und Waschmaschine (ab dem 2. Kind). Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder 2 bzw. 3 Kindern unter 16 Jahren, die für Unterhalt und Erziehung allein aufkommen müssen, haben Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von 40% des Regelsatzes (ab 4 Kindern unter 16 Jahren 60%).
Behinderte erhalten zuzüglich zum BAföG den Regelsatz, wenn ihr erhöhter Regelbedarf einen ,,nicht ausbildungsbedingten Bedarf" darstellt. Behinderte Studenten mit Anspruch auf Eingliederungshilfe können einen Zuschlag von 40% des Regelsatzes erhalten. Individuelle Bedürfnisse werden bei der Festsetzung der Leistung berücksichtigt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einmalige Leistungen (Umzug, Wohnungseinrichtung, Telefon, Renovierung, Bekleidung etc.) zu beantragen.
Bei Ansprüchen, die aus einer Krankheit resultieren, gibt es die Möglichkeit auf Zahlungen aus der Sozialhilfe. Z.B. bei Diabetikern, die einen Mehrbedarf aufgrund kostenaufwendigerer Ernährung gewährt bekommen können.
Anspruch auf HLU haben auch Studenten, die sich vom Studium beurlauben lassen. HLU als zinsloses Darlehen kann gewährt werden für die Dauer der Überbrückung bis zur Zahlung von BAföG sowie für die Eventualität des Wegfalls der Förderungsfähigkeit (z.B. im Examenszeitraum).
Die HBL greift in "Extremsituationen" (z.B. Geburt, Schwangerschaft, Heirat, Einzug, Pflegefälle, Gefahr des Wohnungsverlustes, Behinderung etc.), die den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen (als Beihilfe oder Darlehen).
Alleinerziehende können bspw. HBL, HLU als einmalige Leistung, laufende HLU während des Urlaubssemestes und in Härtefällen HLU für das Kind und den Partner beanspruchen.
Studierende, deren Einkommen unter dem1/2-fachen des Sozialhilfe-Regelsatzes (+Kaltmiete) liegt, können beim Sozialamt einen Erlaß der Rundfunk- und Fernsehgebühren beantragen. Ist man befreit, kann zusätzlich ein Antrag auf Senkung der Telefon-Grundgebühren gestellt werden.
Zum Schluß noch der "Tip", daß Ihr nach dem Studienende auch Anspruch auf Sozialhilfe habt (bei Arbeitslosigkeit). Nähere Infos beim Amt Eures Vertrauens.
Sozialamt Chemnitz, Goethestr. 5,
09119 Chemnitz Telefon 4885038
Mehr Infos unter: http://www.chemnitz.de/frames/fr_fam.htm

41 F-Files 99
unbekannt
  Geld ist gut, doch leider hat es keinen Verstand, sonst wäre es
nicht immer in den falschen Händen.
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