Das BAföG besteht zu 50% aus einem Zuschuß und zu 50% aus einem zinslosen Darlehen. Die Förderungsbeiträge derjenigen, die ihr Studium nicht in der vorgeschriebenen Regelstudienzeit beenden, werden in einigen Fällen verzinst. Außerdem gibt es große Einschränkungen in der Förderung von Zweitstudien und nach einem Fachrichtungswechsel oder einem Abbruch der Ausbildung, sowie in der Neuordnung der Förderungshöchstdauer.
Wer kann BAföG bekommen?
- Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
- anerkannte Asylberechtigte, aufgenommene Flüchtlinge und Heimatlose
- ausländische Auszubildende mit mindestens einem deutschen Elternteil, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in der BRD haben
- EG-Ausländer mit inländischem Wohnsitz
- wer eine ,,förderungsfähige" Ausbildung seinen Eignungen und Leistungen entsprechend absolviert
- wer bei Studienbeginn nicht älter als 30 Jahre ist (mit wenigen Ausnahmeregelungen)
Wenn Du zu einem dieser Punkte paßt und BAföG beantragen willst, dann mußt Du Dir beim Studentenwerk oder beim Amt für Ausbildungsförderung die entsprechenden Formblätter abholen.
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Hierbei solltest Du unbedingt beachten, daß die Zahlungen frühestens ab Antragsmonat erfolgen, und auf keinen Fall rückwirkend! Also bis zum 31.10.99 BAföG beantragen, sonst hast Du den Oktober verschenkt!
Formblatt 1: eigentliches Antragsformular
Wichtig sind hier vor allem die Angaben zur Unterkunft, da diese für die Heizkostenpauschale und den Mietzuschuß entscheidend sind. Wenn Deine Eltern Miteigentümer der Wohnung sind, gibt's genauso wenig, als ob Du gleich bei ihnen wohnst. (Was jedoch bei anderen Verwandten wie z.B. Oma anders ist).
Ansonsten befinden sich auf Seite 3 und 4 die Angaben zu Deinem Vermögen zum Zeitpunkt, an welchem Du den Antrag im Amt abgibst. Vermögensbeiträge bis 6000 DM werden nicht auf's BAföG angerechnet. Außerdem mußt Du Dein voraussichtliches Einkommen (z.B. Nebenjob, Waisenrente etc.) für das kommende Jahr angeben. Inwieweit Dein Einkommen anzurechnen ist, erfährst Du im BAföG-Amt.
Anlage zum Formblatt 1: schulischer und beruflicher Werdegang.
Dies brauchst Du nur beim Erstantrag.
Formblatt 2: Hier brauchst Du nur die Immatrikulationsbescheinigung von der Uni aufzukleben.
Formblatt 3: Betrifft das Einkommen der Eltern / Ehepartner. Für die Anrechnung des Einkommens der Eltern/ Ehepartner sind die Einkommensverhältnisse des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraumes maßgebend. Also, wenn Du den Antrag 1999 stellst, dann zählt das Einkommen von 1997.
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